Bundesverfassungsgericht: Polizei-Software muss eingeschränkt werden

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    Bundesverfassungsgericht: Polizei-Software muss eingeschränkt werden

    Das wurde heute durch das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die bisher geltenden Regelungen der Nutzung einer Datenanalyse-Software bei der Polizei in Hessen und Hamburg sind nach jetzigem Stand verfassungswidrig.

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