Verbraucherzentrale: Entschädigung sollte es bei Zugverspätung ab 30 Minuten geben

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    Verbraucherzentrale: Entschädigung sollte es bei Zugverspätung ab 30 Minuten geben

    Ich kann da beim letztwöchigen Trip zum Matter-Event nach Amsterdam ein Lied von singen. Derzeit erstattet man bei einer Verspätung ab 60 Minuten ein Viertel des Ticketkaufpreises, bei 120 Minuten sind es der halbe Preis.

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