Michael Schumacher auf Facebook: Kondolenzen vor dem Ableben einer Person offenbar kein Verstoß gege

Diskutiere und helfe bei Michael Schumacher auf Facebook: Kondolenzen vor dem Ableben einer Person offenbar kein Verstoß gege im Bereich PCGH-Neuigkeiten im SysProfile Forum bei einer Lösung; Michael Schumacher auf Facebook: Kondolenzen vor dem Ableben einer Person offenbar kein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen 31.12.2013 11:30 - Am... Dieses Thema im Forum "PCGH-Neuigkeiten" wurde erstellt von NewsBot, 31. Dezember 2013.

  1. NewsBot
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    Michael Schumacher auf Facebook: Kondolenzen vor dem Ableben einer Person offenbar kein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen

    31.12.2013 11:30 - Am Fall des in Lebensgefahr schwebenden Michael Schumacher zeigt sicht derzeit, dass Facebook offenbar das Propagieren des Todes eines lebenden Menschen nicht als Verstoß gegen seine Nutzungsbedingungen sieht und entsprechend makabere Seiten folglich?

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    Michael Schumacher auf Facebook: Kondolenzen vor dem Ableben einer Person offenbar kein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen
     
  2. Shadowchaser
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    Habe das auch schon mitbekommen... was sind das für Idioten die Todesmeldungen von Schumi verbreiten?
    Ich finde die müßte man härter sanktionieren...
     
    #2 Shadowchaser, 31. Dezember 2013
Thema:

Michael Schumacher auf Facebook: Kondolenzen vor dem Ableben einer Person offenbar kein Verstoß gege

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