Wegen Corona: Bundesnetzagentur erlaubt Drosselung für Netzbetreiber

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    Wegen Corona: Bundesnetzagentur erlaubt Drosselung für Netzbetreiber

    In einer Erklärung heißt es, dass Telekommunikationsanbieter ihre Internetleitung drosseln dürfen, wenn eine Überlastung droht. Es sind verschiedene Maßnahmen zulässig.


    Wegen Corona: Bundesnetzagentur erlaubt Drosselung für Netzbetreiber
     
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