Threema erringt Erfolg vor Gericht: Keine verpflichtende Vorratsdatenspeicherung

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    Threema erringt Erfolg vor Gericht: Keine verpflichtende Vorratsdatenspeicherung

    Wie das Medium Watson berichtet habe man gegenüber dem eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) vor einem Schweizer Gericht nun einen Erfolg erringen können. Zumindest im Rahmen der Vorinstanz hat das Bundesgericht Threema bescheinigt, nicht als „Fernmeldedienstanbieter“ zu gelten.

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