SysProfile-Stammtisch

Diskutiere und helfe bei SysProfile-Stammtisch im Bereich Forenkultur im SysProfile Forum bei einer Lösung; Warum sollte ich? Hab ab nächste Woche Urlaub. Da hab ich genug Zeit zum ausschlafen. :p Discussion in 'Forenkultur' started by Gorsi, Oct 27, 2014.

  1. Gorsi
    Gorsi Super-Moderator
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    Warum sollte ich? Hab ab nächste Woche Urlaub. Da hab ich genug Zeit zum ausschlafen. :p
     
  2. Poulton
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    Wir sind halt alles alte Leute. :p

    Damit du nicht vergisst, den Text auswendig zu lernen.
     
  3. _schulle_
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    Urlaub? Muss man sich den nicht erst verdienen? :joker:
     
    #5598 _schulle_, Dec 5, 2017
  4. Gorsi
    Gorsi Super-Moderator
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    Gewusst wie *Duschen geh* :ugly:

    Wenn du ihn dir erst Verdienen musst, machste mit sicherheit was falsch. :rules:
     
  5. _schulle_
    _schulle_ It's classified.
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    Ich hab im Moment noch 14 Tage oder so Resturlaub von diesem Jahr... :D
     
    #5600 _schulle_, Dec 5, 2017
  6. Black Biturbo
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    Urlaub verdient sich jeder durch Arbeit. Solltest du wissen Gorsi.
     
    #5601 Black Biturbo, Dec 5, 2017
  7. Gorsi
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    Urlaub hat auch der Arbeitslose. Gesetzt sagt Ja. Solltest du wissen BB. Urlaub bekommt jeder in DE.
     
  8. Black Biturbo
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    ja das weiss ich, aber ähm naja. warum ist auch kein Urlaub sondern Abwesenheit der Residenz pflicht - solltest du wissen
     
    #5603 Black Biturbo, Dec 5, 2017
  9. Gorsi
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    Bitte was? Abwesenheit der Residenz? Es ging bei Schulle und mir rein um Urlaub. Um nicht auf Arbeit gehen zu müssen und dafür auch noch Geld bekommen. Und scheiße, es war nen späßchen.
     
  10. Poulton
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    Euch beiden sollte man einen Gutschein für einen Deutschkurs unter den Weihnachtsbaum legen.
     
  11. Black Biturbo
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    Wenn man arbeitssuchend ist hat man eine Residenzpflicht - die hat man zu erfüllen oder macht sog. Urlaub, der entbindet für den Zeitraum davon. Und Urlaub nach Definition kann ein Arbeitsloser nicht haben - geht einfach nicht.

    Für 21 - hab paar Satzzeichen vergessen, dann wird es auch halbwegs deutsch.

    Warum, ist auch kein Urlaub. Es ist eine Aussetzung der Residenzpflicht.
     
    #5606 Black Biturbo, Dec 5, 2017
  12. Gorsi
    Gorsi Super-Moderator
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    Und du gehst davon aus das bei mir die Residenzpflicht zu schlägt und nicht der Urlaub weil ich Arbeitssuchend bin? Das wäre Falsch. Denn auch Arbeitssuchende in Maßnahmen bekommen Urlaub. Denn sie müssen beispielsweise während dieser Maßnahme zu dieser Zeit nicht zu Kursen erscheinen oder Aufgaben abarbeiten. Es gibt also noch weitere Unterscheidungsmerkmale als nur 'Haste nen Job? Ja, nein?'

    Bzw um es genauer zu machen. Residenzpflicht haben Beispielsweise Asyl Suchende. Arbeitslose haben ein aussetzen der Erreichbarkeitsanordnung. Es geht bei Arbeitslosen nicht darum das sie zuhause hocken sollen, sondern das sie via Brief und Telefon Erreichbar sind. Wenn einem also der Hund der Nachbarin via Telefon erzählt was im letzten Brief stand, geht das, je nach Brief, auch.

    Und nein, du vergisst nicht nur Satzzeichen. Gelegentlich auch mal den gesamten Satzaufbau.
     
  13. Poulton
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    Bei Arbeitslosen heißt das nicht Residenzpflicht. Ein Arbeitsloser unterliegt der Erreichbarkeits-Anordnung.

    Wenn man in einer Maßnahme ist, zählt man ja auch nicht mehr in die Arbeitslosenstatistik, sondern nur noch in die Unterbeschäftigungsstatistik. Zumal, wenn ich mich Recht entsinne, das Bundesurlaubsgesetz greift, sobald man sich in bestimmten Maßnahmen befindet. Genauer: Sowas wie z.B. eine Umschulung.
    Aber: Dieser Urlaubsanspruch entbindet einen nicht von der Erreichbarkeitspflicht. Das muss wieder mit dem Jobcenter bzw. der Arbeitsagentur geklärt werden, ob man für diesen Zeitraum von dieser entbunden werden kann.
     
    #5608 Poulton, Dec 5, 2017
    Last edited: Dec 5, 2017
  14. Black Biturbo
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    Ok dann nennt es sich so ( bei mir allerdings im Arbeitsprozess nennt es sich Residenz pflicht) - kommt aber aufs gleiche raus. Dennoch ( ich kenne mich damit nicht gut aus - ich war noch nie arbeitslos) denke ich, dass Erreichbarkeit auch heißt, dass man zeitnah auch physisch anwesend sein muss. Aber gut zu wissen wie die Bürger aus der SBZ sich hier auskennen....

    Aslybewerber bzw. Asylanten haben keine Residenzpflicht ( solange sie nicht in den Arbeitsprozess eingegliedert werden), sie bekommen aber ( anders als ein arbeitsloser) ihre Wohnung vorgeschrieben. Aber das wird recht locker gehandhabt. Pflichten, die eine Residenz bzw. Erreichbarkeit gebieten haben die eh - also ist das recht egal ( sei es Sprachschule, Weiterbildungen oder grundlegende Berufsausbildung.

    Trotzdem ist das ganze kein Urlaub. Schulle bekommt und verdient Urlaub, da er Arbeitet. Wer das nicht tut hat natürlich keinen Anspruch auf Urlaub - warum auch. Und Gorsi du bist denke ich hier im Forum der einzige, der es schafft so lange nicht zu arbeiten ( sollten trotz deines jungen alters jahre sein). Zwischen den Zeilen liest man ja auch, dass du keinen Bock hast solange du nicht machen kannst was du willst und am besten für sehr viel Geld. Ich würde eher bei Mc Donalds Burger verkaufen bevor ich nichts tue und allen auf der tasche liege.
     
    #5609 Black Biturbo, Dec 5, 2017
    Last edited: Dec 5, 2017
  15. Poulton
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    Nicht jeder stellt seine Krankenakte offen im Internet zur Schau, wie ein gewisser, mittlerweile schon länger abwesender Nutzer.


    Was mir an der Stelle auch noch auffällt: Gorsi scheint Urlaub nur damit assoziieren, dass man verreist und Zuhause nicht anzutreffen ist.
     
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