Rechtslage ?!

Diskutiere und helfe bei Rechtslage ?! im Bereich Archiv im SysProfile Forum bei einer Lösung; Hi Jungs, ich hätte mal ne kleine Frage bezüglich defekter Ware. Unzwar geht es um mein externes Gehäuse. Diese habe ich am 19.12.07 bei Pc-Store... Dieses Thema im Forum "Archiv" wurde erstellt von Cyborg, 10. Januar 2008.

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  1. Cyborg
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    Hi Jungs,

    ich hätte mal ne kleine Frage bezüglich defekter Ware.
    Unzwar geht es um mein externes Gehäuse.

    Diese habe ich am 19.12.07 bei Pc-Store bestellt und auch erhalten ^^
    Nach Weihnachten hab ich es dann verwenden wollen und stellte fest, dass es anscheinend nicht ganz in Ordnung ist.

    Das Problem war, dass es sich mit meiner gecrypteten Samsung nicht mounten lassen hat und Test mit HDTach auch fehlschlugen.

    Da ich die Platte im Rechner selber und mit einem anderen externen Gehäuse getestet hatte, konnte ich diese also als defekt ausschließen.

    Deshalb hab ich das Ding zurück zum Händler geschickt und abgewartet was damit passiert.
    Leider ist nicht passiert.
    Ich hab das Ding heute wieder zurückbekommen mit einem Vermerk "Test Ok"
    Mich würde mal interessieren, was genau die getestet hatten. Ich hab denen nämlich extra ne Fehlerbeschreibung mit ins Paket gelegt, damit die wissen worans bei mir scheitert und es eventuell selbst testen können.

    Wie gesagt, das Gehäuse ist immer noch nicht in Ordnung.
    Tests mit HDTach schlagen wieder fehl und das mounten mit TrueCrypt fällt auch nicht positiv aus.

    Kommen wir nun zum rechtlichen.
    Ich würde ungern das Ding noch einmal hinschicken und dann bekomm ichs wieder erst 3 Wochen später zurück mit der Aussage, dass alles in Ordnung sei. Laut AGB hab ich bei denen ne Widerrufsfrist von einem Monat.

    Ich könnte doch also diese noch in Anspruch nehmen ?!

    Oder sollte ich das Gerät vlt doch nochmal einschicken und ein "Ersatzgerät" verlangen ?!
    Das müsste doch laut Gesetzt auch möglich sein ?!

    Kennt da jemand von euch die genaue Rechtslage dazu ?
    Ich weiß es nicht mehr sooo genau und müsste auch erst googeln :)
     
  2. bernd das brot
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    Einen mon Umtauschrecht ist mir neu aber wenn die das in ihren AGBs haben stehts dir auch zu allerdings werden sie dir garantiert eine Wertminderung durch Benutzung aufdrücken. Also würde ich das ding einfach als immer noch
    defekt umtauschen und dein Geld zurückfordern, da können die dir dann keine Wertminderung aufdrücken.
     
    #2 bernd das brot, 10. Januar 2008
  3. Cyborg
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    Hab mich mit denen jetzt erstmal so geeinigt, dass sie nur nochmal das Steuerteil zugeschickt bekommen.
    Was dann ausgetauscht wird.

    Ich hoffe diesmal klappts dann :)

    Danke Bernd für dein Hinweis :great:
     
  4. olmoehi
    olmoehi Profi-Schrauber
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    Ja der Unterschied zwischen Widerrufsrecht und Umtauschrecht ist ja, dass das Umtauschrecht vom Verkäufer freiwillig gegeben werden kann und dieses kann der Käufer nutzen wenn ihm die Ware nicht gefällt oder er etwas "komisch" an ihr findet. Meist ist das nur eine kurze Frist.

    Beim Widerrufsrecht, welches gesetzlich geregelt ist und gewährleistet werden muss, hat der Käufer den Anspruch, dass wenn das Produkt defekt ist, er zur Reperatur oder Umtausch verpflichtet ist. Hier muss jedoch ein Defekt vorliegen, beim Umtauschrecht nicht. Muss alles in den AGB angegeben werden.

    In deinem Fall hättest du ja noch bis zum 19.1 zeit vom Widerrufsrecht gebrauch zu machen.

    Hoff nur für dich, dass das alles klappt :)
     
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