Neu-Aufrüstung meines PC's

Diskutiere und helfe bei Neu-Aufrüstung meines PC's im Bereich System-Zusammenstellungen im SysProfile Forum bei einer Lösung; Juhuuuu zusammen, da bin ich wieder. Wäre fast eingeduddelt im Kämmerlein vor lauter Qualm. Mein Kopf ist fast so heiss wie mein Backofen im... Dieses Thema im Forum "System-Zusammenstellungen" wurde erstellt von banana-jo, 7. Mai 2015.

  1. banana-jo
    banana-jo Grünschnabel
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    Juhuuuu zusammen,

    da bin ich wieder. Wäre fast eingeduddelt im Kämmerlein vor lauter Qualm. Mein Kopf ist fast so heiss wie mein Backofen im Betrieb. :ange: :rolleyes:

    So, es hat sich auch noch etwas getan auf dem Markt:

    ich konnte einen Neuen! günstigen i7 4790 ergattern, zwar eine Tray-Version aber, da ich sowieso einen anderen CPU-Lüfter gewählt hätte, ist das nicht so wichtig. Das Ding hat mich "nur" 250,00€ gekostet. :yipi:
    Billiger jedoch als ein Xeon. ;)

    Jetzt muss ich nur noch einen Lüfter und Speicher haben. Und der ist ja bekanntlich momentan nicht gerade billig. Für 16GB DDR3-1600'er muss man ja eh etwas über hundert Euro ausgeben.

    Frage: "harwareversand" hat folgendes für 116,91€ im Angebot :
    Crucial Ballistix Tactical - DDR3 - 16 GB : 2 x 8 GB, CL8 ( 8-8-8-24 ),
    Dimm 240-PIN

    Was haltet ihr davon?

    Wegen dem Kühler habe ich noch eine Frage: Wenn ich den Macho nehmen würde, muss ich jetzt Rev. A - oder Rev. B nehmen?

    Beides sind ja 140'er Lüfter aber nur beim Rev. B ist der Sockel 1150 angegeben!

    Was mach ich nun am besten?

    Ich hoffe euch gehen die Ideen (und das Wissen) noch nicht aus und ihr habt noch Lust darauf, meine Fragen zu beantworten.

    In diesem Sinne, Danke ich euch im Voraus für eure Mühe.

    Viele GRüße
    jo :banane:
     
    #16 banana-jo, 22. Mai 2015
  2. The-Silencer
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    Der RAM ist ok, kannst nehmen, beim Macho passen beide revisionen auf den Sockel, würde aber B nehmen, ist nochmal etwas optimiert
    Thermalright HR-02 Macho Rev.B günstig kaufen
     
    #17 The-Silencer, 22. Mai 2015
  3. banana-jo
    banana-jo Grünschnabel
    Themenstarter
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    Hallo Computergalaxy,

    Danke für deinen Rat. Okay dann werde ich die Teile mal bestellen.

    Ich wünsche dir noch einen schönen Abend.

    Gruss
    Jo :banane:
     
    #18 banana-jo, 22. Mai 2015
  4. Shadowchaser
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    Verliert man bei Tray CPUs nicht den Garantieanspruch?:eek:
     
    #19 Shadowchaser, 22. Mai 2015
  5. The-Silencer
    The-Silencer Lebende CPU
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    Nee, der Händler muss die zwei Jahre Gewährleistung absichern wenn er Tray so verkauft. Tray und Bulk Produkte sind wie OEM Software nicht für den Weiterverkauf, sondern zum Systembau gedacht. Die Gewährleistung muss Intel in dem Fall dem Händler gewähren und der Händler dem Kunden. Nur bei Boxed oder Retail Produkten kann man sich im Garantiefall ohne den Händler an den Hersteller wenden und Support erwarten, bei Tray trägt der Händler das Risiko.
     
    #20 The-Silencer, 22. Mai 2015
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  6. Black Biturbo
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    Hierzu muss man aber ergänzen, dass der Händler IMMER die Gewährleistung geben muss ( die vom Gesetzgeber gefordert wird). Daher sollte man sich auch nich auf den Spruch des Händlers einlassen: Das müssen wir an Hersteller XY schicken und das dauter immer 6 wochen. Der Händler muss ( wenn amn Privatkunde ist) einwandfreie Ware liefern ( vgl. §439BGB). Hier steht auch sehr klar, dass der Käufer die Wahl der Art der Nacherfüllung hat ( Abs. 3 fällt bei Computer Komponenten Regelmäßig weg, da es nie einen unverhältnismäßigen Kostenfaktor gibt - anders wäre der Wunsch auf Wandlung bei einem KFZ weil eine Fensterheber nicht geht). Nur - um beim bsp. der CPU zu bleiben: Diese wird immer getauscht, eine Reparatur ist nicht möglich. Daher macht es keinen Sinn auf das Einschicken zu warten - man kann sofort eine Nacherfüllung verlangen.
     
    #21 Black Biturbo, 22. Mai 2015
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  7. Shadowchaser
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    Das wollte ich auch noch schreiben: eine zweijährige Gewährleistung vom Händler hat man doch eigentlich immer.
    Also wäre der einzige Unterschied bei tray/boxed: die Art der Garantieabwicklung wenn ich das jetzt richtig verstanden haben.
     
    #22 Shadowchaser, 22. Mai 2015
  8. The-Silencer
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    Richtig, im Falle einer CPU ist der Tausch obligat, das kann man bei einer Boxed Variante sowohl über den Händler, als auch über den Hersteller beanspruchen, bei Tray muss man sich immer an den Händler wenden.

    Wobei in allen Fällen dem Hersteller vorher eine Prüfung zusteht, ob z.B. eine Überhitzung oder unsachgemäße Nutzung ursächlich ist, sprich ob Verschulden des Käufers Grund für den Defekt sein könnte.

    Bei einer Grafikkarte beispielsweise sieht das anders aus, wenn das Teil nicht nur erst 2-4 Wochen alt ist, hat der Händler/Hersteller immer das Recht bis zu 3 mal nachzubessern, erst wenn die Nachbesserung auch beim dritten mal nicht zufriedenstellend ist, so kann man auf Wandlung bestehen.

    Also Tray / Bulk ist kein Nachteil in der Garantie o.ä., das wollen einen die Hersteller gerne glauben machen, ist aber nicht so.
    Auch dieses Ammenmärchen, das die Garantie erlischt, wenn man nicht den Boxed Kühler verwendet, oder beim Drucker nicht die Toner oder Patronen vom Druckerhersteller, ist völliger quatsch.
     
    #23 The-Silencer, 22. Mai 2015
    Zuletzt bearbeitet: 22. Mai 2015
  9. Black Biturbo
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    Nein Galaxy - das stimmt so nicht ganz. das wird einem immer ezählt - stimmt aber nur wenn es sonst ein unzumutbarer Aufwand für den Händler wäre. 439 Abs. 1 ist hier klar und unmissverständlich. Der VK kann nur etwas dagegen machen, wenn es unzumutabr wäre ( was sicherlich bei HW immer zu verneinen ist - es wird keine Computerhardware repariert). Bie dem zusatz in 3 geht es nur um komplexe geräte, wo man eine reperatur "möglich" ist und eine neuanschaffung schlicht mit nicht zumutbaren kosten verbunden ist ( mal als extrem krasses bsp: kaufst dir ein schlüsselfertiges Fertighaus und eine steckdose in der Kleiderkammer geht nicht - hier hat man kein recht auf ein neues haus - nicht ganz so krass: kaufst dir einen fertig PC und ein Lüfter geht/macht probleme - hier wird man auch eine Reparatur in kauf nehmen müssen).

    Und natürlich darf der VK prüfen ob es vom Kunden zerstört wurde ( was er aber im ersten jahr nachweisen muss - im zweiten ist der Kunde dran nachzuweisen, dass er es nicht war).

    Was man aber dennoch nicht verwechseln sollte: Der VK gewährt in der Regel nur eine Gewährleistung ( also die die er muss), viele Hersteller gewähren darüber Hinaus eine Garantie - die unterschiede sind recht groß ( ganz kurz: Gewährleistung gewährt, dass man ein mangelfreies Produkt bekommt, eine Garantie garantiert eine so und so lange ( je nach Herrsteller) mängelfreiheit).

    @ shadow: hast du etwa richtig verstanden, wobei im ersten jahr immer der Verkäufer der ansprechpartner sein sollte ( und man sich nie auf ein einschicken oder so was einlassen sollte)

    Habe es bei Galaxy überlesen: Was den Hersteller angeht ( ob er prüfen kann will darf soll) spielt für dich als Kunden keine Rolle. Du kaufst bei einem (deutschen) Händler und dieser ist dein enziger wirklicher Ansprechpartner ( wenn du z.B. eine XFX GraKa kaufst hast du nie einen Vertrag mit XFX gemacht - du hast einen Vertrag mit deinem VK gemacht - alles andere ist blödsinn). Wenn du dir einen Staubsauger kaufst bei Media Markt hast du nie einen vertrag mit Siemens gemacht und auch keinen mit dem Motorhersteller des Staubsaugers. Deiner logik folgend könnte dann ja Siemens sagen - also wir haben ja alles gut zusammengebaut, aber die platine von Jing Jang aus mittelchina ist kaputt - aus kulanz senden wir ihnen auch nen langenscheid deutsch/chinesisch wenn sie da anrufen.
     
    #24 Black Biturbo, 22. Mai 2015
    Zuletzt bearbeitet: 22. Mai 2015
  10. Shadowchaser
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    Aber der Händler (zumindest der kleine PC Laden) bestellt doch beim Großhändler. Schickt er das dann zum Großhändler zurück und der Großhändler zum Hersteller?
     
    #25 Shadowchaser, 22. Mai 2015
  11. Black Biturbo
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    Wie er das macht ist dir erstmal egal - du kaufst da und er ist dein Verkäufer und er gibt dir die Gewährleistung. Was er dann macht ist seine sache ( evt. bestellt er im Ausland billiger und hat im falle eines defekts selber die kosten zu tragen). Wobei das eh noch nen anderer Fall ist, da die Gewährleistung normalerweise nur für den Privatkäufer gilt. Aber du als Kunde dort kannst dich immer auf das BGB berufen.
     
    #26 Black Biturbo, 22. Mai 2015
  12. The-Silencer
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    Naja, es interessiert schon, das der Hersteller prüfen darf, ansonsten gehe ich her, kaufe ne CPU, übertakte sie bis sie durchhaut , gehe in den Laden, sag die geht nicht mehr, sofort ne Neue her.
    Da wäre dem Betrug Tür und Tor geöffnet. Ersatz gibts erst, wenn klar ist, das kein Grund für einen Garntieleistungsauschluss vorliegt.

    Bei IT Harwarekomponente ist eine Nachbesserung in der Regel nicht Thema, es sei denn es handelt sich um Fehler an mechanischen Teilen ( Lüfter o.ä. ), bei ganzen Rechnern oder Notebooks sieht das ganz anders aus, da kann sehr wohl nachgebessert werden.
    Das betrifft aber nur komplett gekaufte Systeme, wenn ich einzelne Komponenten kaufe, z.B. von XFX und die verreckt, kann ich mich sehr wohl direkt an den Support von XFX wenden, ist in jedem Fall der schnellere Weg.
    Vor allem weil IT Hardware in der Regel im Handel nicht sonderlich lange erhältlich ist. ein Grafikkartenmodell das Du im Aug. 2013 gekauft hast, wirst mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr im Handel finden, weshalb für den Austausch wieder der Herstellersupport ins Boot kommt.
    Wendet man sich direkt an den Hersteller ist die Garantieabwicklung meist viel schneller.

    Weil genau das stattfindet was Schunkel sagte, der Händler holt sich vom Distributor eine RMA Nummer und schickt an diesen ein, der leitet dann an den Hersteller weiter, das dauert mitunter viele Wochen, da ist es viel einfacher direkt mit dem Herstellersupport zu kontakten, einsenden und nach ein paar Tagen Ersatz haben
     
    #27 The-Silencer, 22. Mai 2015
  13. Black Biturbo
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    Du kannst ( wenn z.B. XFX eine Garantie anbietet) dich natürlich an XFX wenden - das ist klar. Aber das dauert (in dem Falle weiß ich es sogar) so ziemlich ewig. Nur ist es meist blöd und du musst es nicht. Dein Händler hat für eine einwandfreie ware zu sorgen und du kannst die art der nachbesserung bestimmen. Anders ist es bei Garantieansprüchen außerhalb der gesetzlichen vorschrift ( z.B. meine PSU hat grobe 1000 Jahre Garantie) muss ich mich an die wenden und deren bestimmungen bezüglich der Garantie hinnehmen ( heißt alles schlucken was im kleingedruckten steht). Im ersten jahr und mit einschränkungen im zweiten Jahr sieht es eben anders aus.

    Und nochmal: Was der Händler macht um an seinen ersatz zu kommen ist nicht dein bier. Er hat für einen ersatz zu sorgen und du darfst wählen ( ist klipp und klar). Eine Prüfung ob der Defekt am Kunden lag darf der Händler vornehmen ( bei einem solchen Fall kann er die gewährleistung ausschließen) aber er muss es machen und im zweifelsfalle an dich ( auch nach erfolgtem austausch) treten. Die nachweispflicht liegt ( bei neuware im ersten jahr) beim Händler.

    Und sorry geht zu sehr OT
     
    #28 Black Biturbo, 22. Mai 2015
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