Frage zu DigiCam Garantiefall

Diskutiere und helfe bei Frage zu DigiCam Garantiefall im Bereich Unterhaltungselektronik im SysProfile Forum bei einer Lösung; Also ein Bekannter von mir hat sich irgendwie nen gebrochenes LCD Display eingefangen. Er meint er hätte die Cam weder runtergeschmissen noch unsanft... Discussion in 'Unterhaltungselektronik' started by Cyborg, Apr 26, 2007.

Thread Status:
Not open for further replies.
  1. Cyborg
    Cyborg Computer-Experte
    Joined:
    Dec 29, 2006
    Messages:
    776
    Likes Received:
    6
    1. SysProfile:
    21503

    Also ein Bekannter von mir hat sich irgendwie nen gebrochenes LCD Display eingefangen. Er meint er hätte die Cam weder runtergeschmissen noch unsanft behandelt. Nachdem er es eingeschickt hat, bekam er die Antwort: "Selbstverschulden - 30 € für die Reparatur".
    Nach meinen BGB Kenntnissen liegt die Beweislast in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer. Sprich, dieser muss nachweisen, dass das Gerät beim Gefahrenübergang nicht defekt war.
    Nun stellt sich die Frage, trifft das jetzt auch für die DigiCam zu, oder handelt es sich hier um eine extra Wurscht.

    Hab meinem Bekannten erstmal geraten die 30 € nicht zu zahlen und stattdessen auf Nacherfüllung mit ner 2 Wochen Frist zu bestehen.

    Kennt sich da jemand bissel aus ?
    bitte jetzt keine Paragraphen oder so raussuchen, die kenn ich selber ^^
    mich würde es halt nur interessieren, obs da spezielle Fälle gibt, für zb DigiCams. Hab auch in ein paar Foren gelesen, dass sich die Hersteller bei nem gebrochenen LCD Bildschirm weigern zu Reparieren. (auf ihre Kosten)

    Danke schonmal, wenn jemand da was zu beitragen kann :)
     
  2. Spacerat
    Spacerat ٩(̾●̮̮̃̾•̃̾)۶ /dev/null
    Joined:
    Dec 25, 2006
    Messages:
    8,597
    Likes Received:
    196
    Name:
    Christian
    1. SysProfile:
    11226
    Steam-ID:
    Spacerat2911

    er müsste beweisen dass es ein unfall war, das sollte i.d.R. helfen, dass der Hersteller die Kamera repariert.
    Evtl. übernimmt es auch die Versicherung (hoffentlich ist er versichert), das müsste man mal mit denen dann abklären. Oder suchst halt nen Bekannten von euch, der dann sagt, dessen Hund wars. Im Handygeschäft hab ich sowas häufiger erlebt und es hat immer gefruchtet ;)
    Ist zwar nicht der eleganteste und legalste Weg... ;D
     
    #2 Spacerat, Apr 26, 2007
  3. bernd das brot
    bernd das brot The real RocknRolla
    Joined:
    Feb 8, 2007
    Messages:
    6,683
    Likes Received:
    147
    Name:
    Justin
    1. SysProfile:
    18232
    2. SysProfile:
    18342

    da wird der hersteller aber gegenhalten und dann braucht nen gutachten oder sonnst was und das wegen 30€ ? zahl und gut ist vorallem kann so ein display nicht von selbst brechen es war 100% eigenverschulden oder eben schon von anfang an da aber dann würde es unter das 14tage rückgaberecht fallen

    ach ne caunce hättest du wenn du nachweisen könntest das lcd auch schon mal einfach so brechen ohne fremdeinwirkung das dürfte aber nicht leicht werden ^^
     
    #3 bernd das brot, Apr 26, 2007
Thema:

Frage zu DigiCam Garantiefall

Thread Status:
Not open for further replies.
  1. This site uses cookies to help personalise content, tailor your experience and to keep you logged in if you register.
    By continuing to use this site, you are consenting to our use of cookies.
    Dismiss Notice