Minderungsanspruch für zu langsames Internet: Bundesnetzagentur nennt die Regeln

Diskutiere und helfe bei Minderungsanspruch für zu langsames Internet: Bundesnetzagentur nennt die Regeln im Bereich PCGH-Neuigkeiten im SysProfile Forum bei einer Lösung; Minderungsanspruch für zu langsames Internet: Bundesnetzagentur nennt die Regeln Durch die Änderung des Telekommunikationsgesetzes haben Kunden einen... Dieses Thema im Forum "PCGH-Neuigkeiten" wurde erstellt von NewsBot, 9. Dezember 2021.

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    Minderungsanspruch für zu langsames Internet: Bundesnetzagentur nennt die Regeln

    Durch die Änderung des Telekommunikationsgesetzes haben Kunden einen Minderungsanspruch für zu langsames Internet. Wie man den ermittelt, erklärt die Bundesnetzagentur in einer Allgemeinverfügung.


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