Probleme mit dem 14 Tage Rückgabe Recht

Diskutiere und helfe bei Probleme mit dem 14 Tage Rückgabe Recht im Bereich Archiv im SysProfile Forum bei einer Lösung; Moin, als erstes: wenns im falschem Forum ist, bitte verschieben^^ nun zu meinem Problem: Hatte mir vor einer Woche ein Mainboard geholt (ASUS P5D-N... Dieses Thema im Forum "Archiv" wurde erstellt von wooki, 12. Juli 2008.

  1. wooki
    wooki Profi-Schrauber
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    Moin,
    als erstes: wenns im falschem Forum ist, bitte verschieben^^

    nun zu meinem Problem: Hatte mir vor einer Woche ein Mainboard geholt (ASUS P5D-N mit Nforce 750i Chipsatz) da dieses Board allerdings ein Lautes Piepsen hat was laut nachforschungen von Überlasteten Mosfets kommt wollte ich es zurückgeben (da es früher oder später eh Kaputt gehen würd).

    Nun bin ich eben zum Verkäufer gegangen und hatte gesagt das ichs Umtauschen möcht (ohne Angabe eines Grundes) dies wurde mir verweigert da ich es angeblich beschädigt hätte obwohl ich alles sehr pfleglich behandle (nur die Verpackung vom I/O-Shield war eben geöffnet).
    Nun die Fragen zu meinem Problem:

    Darf der Verkäufer die Annahme verweigern?
    Wie ist es wenn ich ihm das oben beschriebene Problem erläutere (das die Defektgefahr besteht)?
     
  2. bombe^
    bombe^ invader
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    Hört sich nach ebay an, wa? ^^

    Das Teil ist kaputt. Was macht man mit kaputten Geräten? Richtig, man schickt Sie ein bzw. zurück und lässt es reparieren oder bekommt n neues. Meiner Meinung nach muss er es zurück nehmen!
     
  3. wooki
    wooki Profi-Schrauber
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    Ne ist nicht ebay ist KM Electronic falls dir das was sagt.
     
  4. robert_t_offline
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    robert_t_offline
    naja wenn das ding keinen sichtbaren schaden aufweist ist es kulanz da das board in den augen vom händler intakt ist ;) und wenn er sagt das du den schaden gemacht hast und kannst es nicht nachweisen dann ists halt so :D
     
    #4 robert_t_offline, 12. Juli 2008
  5. Bensenn
    Bensenn Computer-Guru
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    Schäden, die typischerweise bei der Untersuchung/beim Ausprobieren der Ware auftreten, sind ausgenommen von deiner Verantwortung, allerdings weiß ich nicht, was dieses I/O-Shield sein soll, ist das Verpackung/Siegel?
     
  6. bombe^
    bombe^ invader
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    [​IMG]

    Das ist das I/O-Shield ;)

    Woher weißt du denn, dass da was überlastet ist? Das werden die Jungs von KME sicherlich auch wissen wollen. Ich würde es aber auf jeden Fall versuchen, da der Fehler ja schon von Anfang an da war und du ja recht wenig dafür kannst, wenn die ein fehlerhaftes Board liefern.
     
  7. wooki
    wooki Profi-Schrauber
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    Überlastet daher das die Mosfets eben piepsen tun was aber nur bei meinem Core2Quad ist bei nem Pentium Dualcore (also billig Core2Duo) is das piepsen z.B. nicht. Ich hab doch normal ein recht die Ware nach 14 Tagen zurückzugeben OHNE angabe von Gründen oder nicht?
     
  8. robert_t_offline
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    nur wenn das ding nocht nicht benutzt war..wenns benutzt war ists reine kulanz das die das zurück nehmen
     
    #8 robert_t_offline, 12. Juli 2008
  9. tor123
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    Sollte eigentlich in den AGBs stehen.
    Aber üblicherweise ist es beim online-Kauf so, dass man Ware gemäß FAR innerhalb von 14Tagen ohne Angabe von Gründen zurückschicken kann.
    Je nach Zustand wird bei einigen Shops dann noch ein Wertabzug vorgenommen, wenn die Ware nicht mehr als neu verkauft werden kann.
    Ich würde da auf jeden Fall mal nachhaken und zur Not mal zur Verbraucherzentrale gehen. ;)
     
  10. robert_t_offline
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    er hats aber net beim online shop gekauft..sonst hätte er oben nicht gesagt

     
    #10 robert_t_offline, 12. Juli 2008
  11. tor123
    tor123 Wandelnde HDD
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    Dann halt nicht.^^
    Hatten den Fall doch schon mal hier im Forum, dass es ein Händler ausgeschlossen hatte in den AGBs.
    Wie gesagt, am Besten am Montag auf zur Verbraucherzentrale.
    Wäre interessant, zu wissen, wie der Laden heißt, dann könnte man evtl. auch mal einen Blick in die AGBs werfen.

    P.S.: Jaja, ich bin grade etwas verpeilt.^^
     
    #11 tor123, 12. Juli 2008
    Zuletzt bearbeitet: 12. Juli 2008
  12. J0K3R2005
    J0K3R2005 Hardware-Wissenschaftler
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    #12 J0K3R2005, 12. Juli 2008
  13. tor123
    tor123 Wandelnde HDD
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    So, mal rausgesucht: 12. Widerrufsbelehrung für Fernabsatzverträge mit Verbrauchern i. S. § 13 BGB

    Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
    K&M Elektronik AG
    Blumenstraße 21
    71106 Magstadt
    Telefax 07159 / 943 222
    E-Mail service @kmelektronik.de
    Widerrufsfolgen
    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.


    Ob das jetzt auch genauso fürs Ladengeschäft gilt, weiß ich nicht.
    Ich frag mich nur, wie ich folgenden Satz zu verstehen habe:
    dies wurde mir verweigert da ich es angeblich beschädigt hätte obwohl ich alles sehr pfleglich behandle (nur die Verpackung vom I/O-Shield war eben geöffnet).
    War da irgendwas offensichtlich verbogen/kaputt oder wie?
    Einfach sagen, das Teil ich beschädigt und es nicht zurücknehmen geht iwie nicht, meiner Meinung nach.
     
  14. hot_play
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    @wooki
    Ja, KM Electronics darf den Umtausch verweigern.
    Da wie du schon selber erwähnt hast -> "das ichs Umtauschen möcht (ohne Angabe eines Grundes)".
    Da muss doch KM Electronics denken das du eventuell etwas zu verbergen hast.
    Sag denen doch einfach was mit dem Board ist. Du hast doch nix zu verbergen wenn es ein Produktionfehler ist.
    Allerdings besteht auch dann kein Umtauschrecht. Denn ein gesetzlich vorgeschriebenes "Umtauschrecht" gibt es nicht.
    Wenn ein Händler eine Ware umtauscht, dann nur weil er es aus Kullanz tut.
    Es kann also gut sein, das KM Electronics dir das Mainboard nicht umtauscht sondern zum Hersteller zu Reparatur sendet.
     
  15. robert_t_offline
    robert_t_offline Cerca Trova
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    @tor
    das ist der richtige absatz ;) wie gesagt..er hats nicht im internet gekauft was dann auch das mit dem fernabsatzvertrag nichtig macht ;)


    @hotplay
    da haste recht und ausserdem ists bei mainboards so ne sache..weil nicht du die garantie oder gewährleistung hast sondern der händler ;)
     
    #15 robert_t_offline, 12. Juli 2008
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Probleme mit dem 14 Tage Rückgabe Recht

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