Internet und TV: Nach Umzug müssen Kunden auch ohne Verfügbarkeit erst mal zahlen

Diskutiere und helfe bei Internet und TV: Nach Umzug müssen Kunden auch ohne Verfügbarkeit erst mal zahlen im Bereich PCGH-Neuigkeiten im SysProfile Forum bei einer Lösung; Internet und TV: Nach Umzug müssen Kunden auch ohne Verfügbarkeit erst mal zahlen Gemäß aktuellen Gerichtsurteilen müssen Internet- und... Dieses Thema im Forum "PCGH-Neuigkeiten" wurde erstellt von NewsBot, 18. Januar 2018.

  1. NewsBot
    NewsBot PCGH-News
    Registriert seit:
    27. August 2008
    Beiträge:
    153.613
    Zustimmungen:
    12

    Internet und TV: Nach Umzug müssen Kunden auch ohne Verfügbarkeit erst mal zahlen

    Gemäß aktuellen Gerichtsurteilen müssen Internet- und Kabelfernsehkunden nach einem Umzug ihren alten Vertrag weiterzahlen, auch wenn der Anbieter am neuen Wohnort gar nicht vertreten ist. Die Richter entschieden, dass das Sonderkündigungsrecht mit…


    Internet und TV: Nach Umzug müssen Kunden auch ohne Verfügbarkeit erst mal zahlen
     
Thema:

Internet und TV: Nach Umzug müssen Kunden auch ohne Verfügbarkeit erst mal zahlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden