Indizierung? Beschlagnahmung? Was ist das?

Diskutiere und helfe bei Indizierung? Beschlagnahmung? Was ist das? im Bereich Allgemeines (Games) im SysProfile Forum bei einer Lösung; Da diese Begriffe immer mal hier rumgeistern, vornehmlich im Games-Bereich, und die meisten Erklärung nicht richtig oder nicht vollständig waren/sind... Dieses Thema im Forum "Allgemeines (Games)" wurde erstellt von mitcharts, 2. März 2008.

  1. mitcharts
    mitcharts Wandelnde HDD
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    Da diese Begriffe immer mal hier rumgeistern, vornehmlich im Games-Bereich, und die meisten Erklärung nicht richtig oder nicht vollständig waren/sind (mich eingeschlossen), werde ich die zwei Begriffe hier nun "erläutern".

    Referenzseite hierfür ist: http://www.medienzensur.de

    Indizierung:
    Wie sich der Index genau aufbaut, ist hier zu finden:
    http://www.medienzensur.de/seite/indizierung.shtml

    Informationen zum vorhergehenden Indizierungsverfahren, ist hier zu finden:
    http://www.medienzensur.de/seite/instanzen/bpjm.shtml



    Beschlagnahmung:

    Ist zwar hauptsächlich nur zitiert, aber ich hoffe doch dass ich damit ein paar Ungereimtheiten und Wissenslücken aus der Welt geschafft habe.
    Ich jedenfalls finde es ziemlich interessant und lehrreich wie's funktioniert.
     
    #1 mitcharts, 2. März 2008
    Zuletzt bearbeitet: 5. November 2010
    16 Person(en) gefällt das.
  2. Mr.Anderson
    Mr.Anderson BIOS-Schreiber
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    Cool, dass du das hier mal gepostet hast;)
    + Renommee
     
    #2 Mr.Anderson, 2. März 2008
  3. El-mejor
    El-mejor Banned
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    Stefan
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    Gut gemacht :):great:

    + Renommee
     
  4. hot_play
    hot_play Vorsicht bissig
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    Bernd
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    Das sollte man eigentlich in den Games Bereich verschieben und anpinnen;)
    Und den +R haste Dir verdient.
     
  5. Alexander
    Alexander Wandelnde HDD
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    Alexander
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    Sehr schön geschrieben mitcharts! :)
    Dafür gibts erstmal ein +Renommee.

    Und wie Hot_Play vorgeschlagen hat hab ich das Thema in den Games-Berreich verschoben und angepinnt.
     
    #5 Alexander, 2. März 2008
  6. Computerfee
    Computerfee Gast
    yo haste super gemacht :)...
     
    #6 Computerfee, 2. März 2008
  7. Schweini
    Schweini Wandelnde HDD
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    Kann man FSK18 Artikel nicht mehr nachträglich indizieren? Dachte, das sollte mal geändert werden?

    Ansonsten: :great:
     
  8. GIGU
    GIGU Hardware-Wissenschaftler
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    + renommee.
    bisher dachte ich immer, ein spiel auf dem index sei komplet verboten ;)
     
  9. alex
    alex killed in action
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    schöner artikel muss ich sagen :)
     
  10. fanrpg
    fanrpg Computer-Guru
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    Gab es eigentlich schon mal eine Verfassungsklage gegen §131 StGB ?

    Weil ein Bestandsgrund gemäß §5 (2) GG hat §131 StGB meiner Meinung nach nicht wenn man das wie bei indizierten Spielen hält.
     
  11. mitcharts
    mitcharts Wandelnde HDD
    Themenstarter
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    @fanrpg
    Gute Frage, aber solange mit der Jugendschutzkeule geschwungen wird, wird es wohl schwer sein gegen diesen Paragraphen anzukommen.
    Siehe "Rechtspolitische Stellungsnahme".
     
    #11 mitcharts, 5. März 2008
  12. Sophosaurus
    Sophosaurus Banned
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    Bräuchte mal ein Update, weil mit dem neuen JuSchG absolut alle ungeprüften und ungekennzeichneten Waren aller Art automatisch mit dem Vorbehalt "Keine Jugendfreigabe" versehen sind.

    Ist zwar komplett irre, und der Schritt in die totale Diktatur durch demokratisch nicht legitimierte private Kreise, aber das juckt hierzulande ja schon keinen mehr.

    Schöne neue Welt. Aushändigen einer Zeitschrift, eines Buches oder Spiels ohne Ausweiskontrolle ist damit inzw. doch tatsächlich Straftatbestand geworden. Ein Gummigesetz, das es mit dem Ermächtigungsgesetz von 1933 voll und ganz aufnehmen kann.

    Hab's mit Erschrecken zur Kenntnis genommen, weil ich es nachlas, nachdem mir niemand mein Maximus Formula vollständig liefern wollte.
     
    #12 Sophosaurus, 2. Juni 2008
  13. mitcharts
    mitcharts Wandelnde HDD
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    Danke, zur Kenntnis genommen!
     
    #13 mitcharts, 2. Juni 2008
  14. Sodalit
    Sodalit Computer-Genie
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    Sehr gute Beschreibung, ein + ist verdient.
     
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