Google: „Recht auf Vergessenwerden“ gilt nicht pauschal

Diskutiere und helfe bei Google: „Recht auf Vergessenwerden“ gilt nicht pauschal im Bereich User-Neuigkeiten im SysProfile Forum bei einer Lösung; Google: „Recht auf Vergessenwerden“ gilt nicht pauschal Geklagt hatte der Geschäftsführer eines Regionalverbandes einer Wohlfahrtsorganisation. Im... Dieses Thema im Forum "User-Neuigkeiten" wurde erstellt von NewsBot, 27. Juli 2020.

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    Google: „Recht auf Vergessenwerden“ gilt nicht pauschal

    Geklagt hatte der Geschäftsführer eines Regionalverbandes einer Wohlfahrtsorganisation. Im Jahr 2011 wies dieser Regionalverband ein finanzielles Defizit von knapp einer Million Euro auf – kurz zuvor meldete sich der Kläger krank.

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Google: „Recht auf Vergessenwerden“ gilt nicht pauschal

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