Diskussionsthread Garantie bei Notebookkauf von Privat, aus zweiter Hand

Diskutiere und helfe bei Garantie bei Notebookkauf von Privat, aus zweiter Hand im Bereich Note-, Netbooks, Tablet-PCs & Pads im SysProfile Forum bei einer Lösung; wie läuft eine eventuelle garantieabwicklung bei privatkauf ab? 1. notebook ist 5 monate alt 2. kauf von privat, besitzer hat keine rechnung mehr und... Dieses Thema im Forum "Note-, Netbooks, Tablet-PCs & Pads" wurde erstellt von mh090366, 2. März 2012.

  1. mh090366
    mh090366 PC-User
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    wie läuft eine eventuelle garantieabwicklung bei privatkauf ab?
    1. notebook ist 5 monate alt
    2. kauf von privat, besitzer hat keine rechnung mehr und auch nicht die ovp
    3. nb wurde noch nicht bei asus registriert

    wie kann ich mir das nun vorstellen, wenn ich mich bzw. das nb bei asus registriere und in 4 monaten möchte ich eine garantie in anspruch neheme?
    schau ich dann in die röhre, kann ich es überhaupt registrieren etc.?

    habe ich überhaupt als zweitbesitzer garantieansprüche?

    betrifft asus
     
  2. Shadowchaser
    Shadowchaser Wandelnde HDD
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    Ohne Kaufbeleg keine Garantie. Auch wenn man direkt zum Hersteller geht. Sonst kann ja jeder behaupten er hätte noch Garantie.
     
    #2 Shadowchaser, 2. März 2012
  3. mh090366
    mh090366 PC-User
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    wenn es 06/11 hergestllt ist, wird wohl noch garantie sein. ausserdem sieht man es an der sn.
    was ist, wenn der händler in konkurs ist?
    bei gigabyte zb. braucht man keine rechnung. oder ram von g.skill. soll ich die rechnung 60 jahre aufheben?
     
  4. Shadowchaser
    Shadowchaser Wandelnde HDD
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    Ok, wenn man das so zuordnen kann ist es ja ok. Dann kann man sich wohl auch an den Hersteller wenden.
     
    #4 Shadowchaser, 2. März 2012
  5. mh090366
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    hatte ja angerufen und die gute sagte nur mit rechnung. nur ist das rechtens?
     
  6. Shadowchaser
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    Keine Ahnung. Weiß das nicht genau.

    Meine was davon gehört zu haben das die Herstellergarantie freiwillig ist. Demnach auch das was sie annehmen.

    Bin mir aber nicht sicher.
     
    #6 Shadowchaser, 2. März 2012
  7. Breeza
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    ohne Rechnung wirste wohl keinen Anspruch haben das die dir irgendwas gratis oder verbilligt austauschen oder reparieren.
    Du musst den Kauf den Notebooks ja nachweisen.Frag mal deinen Kollegen ob er mal bei der Firma anrufen kann bei der er das Notebook gekauft hat und ne neue Rechnug anfordern kann ?
    Also ich hatte das mal bei Dell gemacht wegen meiner Steuererklärung, innerhalb von 5 Minuten hatten die mir die Rechnung geschickt.Ne Firma mit gutem Support wird das auf jeden Fall machen.

    @chaser -nein da bist du falsch informiert , garantie ist was gesetzliches und jede Firma in Deutschland MUSS mindestens 1 Jahr Garantie geben.Die gesetzliche Gewährleistung ist 2 Jahre.

    edit:an deiner Stelle würd ich das Notebook , falls es nach Asus geht , im Namen von dem Kollegen abgebenen der das gekauft hat , also auf den die Rechnung ausgestellt ist. Dann haste damit schon mal kein Problem
     
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  8. mh090366
    mh090366 PC-User
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    barverkaufrechnungen bzw. kassenzettel tragen keine namen.
    ausserdem steht bei asus "garantie wir nur erstbesitzern gewährt", dies ist meiner meinung aber nicht rechtens.

    "1.1 Herstellergarantie
    ASUS gewährleistet dem Endverbraucher als Erstkäufer eines berechtigten Neugeräts ("Kunde”) dem Grunde nach, dass das erworbene ASUS Notebook im Sinne einer gesetzlichen Gewährleistung frei von Fehlern, Material- und Verarbeitungsschäden ist. Die Herstellergarantie erstreckt sich dem Umfang nach auf Reparatur oder Ersatzlieferung eines Gerätes nach Ermessen von ASUS. Ein Recht auf Rücktritt von dem mit dem Verkäufer geschlossenen Kaufvertrag oder Minderung wird dem Kunden nach dieser Herstellergarantie nicht gewährt. Ein Entgelt schuldet der Kunde für die Geltendmachung und Durchführung nach diesem Vertrag berechtigter Garantie nicht.
    Für alle Produkte wird eine Herstellergarantie von 24 Monaten geleistet. Der Zeitraum beginnt mit dem Datum des Geräteerwerbs durch den Kunden. Der Kunde muss zur Geltendmachung von Rechten aus diesem Vertrag den Kaufbeleg mit Datum des Erwerbs aufbewahren und auf Verlangen vorlegen. Im Internet bei Vertragsabschluss gemachte Angaben ersetzen dies nicht.
    Die Herleitung von Ansprüchen aus Werbeaussagen nach § 434 Abs. 1 S. 3 BGB ist Unternehmern gegenüber ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere soweit diese Werbung nicht ASUS zuzurechnen ist, sondern durch Nachgeordnete Teile der Vertriebskette erfolgt ist. ASUS gibt in dieser Herstellergarantie keine weitergehenden Gewährleistungen oder Garantien jeglicher Art als ausdrücklich niedergelegt."
     
  9. Shadowchaser
    Shadowchaser Wandelnde HDD
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    Ich dachte eigentlich das Gewährleistung von 2 Jahren Pflicht ist. Die Garantie freiwillig. Aber wieder was dazugelernt.:great:
     
    #9 Shadowchaser, 2. März 2012
  10. Scorpion
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    Ich hab mal ne Graka übrnommen aus ebay von Privat und die ging kaputt!
    Hatte die Fa angerufen wose her war und die sagten wenn der Erstkäufer mir die Rechnung per Übernahmeschreiben übergibt, ist es kein Problem.
    Habe ich dann auch so gemacht und es ging dann auch ohne Probleme.

    Wenn der Käufer allerdings keine Rechnung mehr hat is Finito, zumindest kenn ich es so!

    Gruss Scorpion :)
     
  11. Mr.Nobodys0815
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    Ich hatte meine Rechnung verloren,war auch ein Barkauf aber ich wußte ungefähr wann ich es gekauft habe,darauf hin hat der Verkäufer die Einkäufe in der Zeit durch geschaut und mittels der Seriennummer konnte mir der Kauf zugewiesen werden und schon hatte ich eine Ersatzrechnung!!
     
    #11 Mr.Nobodys0815, 8. April 2012
  12. ProView
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    Um mal eins klar zu stellen:

    Gewährleistung heißt nicht Garantie ! Das sind 2 verschiedene Dinge.

    Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Mängelhaftung, und ist entsprechend im BGB im Schuldrecht (z.B. Kaufvertragsrecht) geregelt. Das beinhaltet also Nachbesserung, Reparatur usw. Sowas muss vom jeweiligen Händler durchgeführt werden. Regelfrist 24 Monate.

    Garantie ist NIRGENDS im Gesetz verankert, das ist ein freiwilliger Service von Unternehmen (-> Kulanz) und beinhaltet den Schadensersatz sowie Austausch bzw. das ist frei von den Firmen festzulegen (Pickup&Return, Vor-Ort-Austausch etc.).
    Die Garantie wird einem vom Hersteller gegeben.

    Demnach ist Breezas Post in Bezug auf die Garantie nicht wahr!
     
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