EuGH: Google muss „Recht auf Vergessenwerden“ nicht weltweit anwenden

Diskutiere und helfe bei EuGH: Google muss „Recht auf Vergessenwerden“ nicht weltweit anwenden im Bereich User-Neuigkeiten im SysProfile Forum bei einer Lösung; EuGH: Google muss „Recht auf Vergessenwerden“ nicht weltweit anwenden Nutzer können bei Google anfordern, dass Links nicht in Suchergebnissen... Dieses Thema im Forum "User-Neuigkeiten" wurde erstellt von NewsBot, 24. September 2019.

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    EuGH: Google muss „Recht auf Vergessenwerden“ nicht weltweit anwenden

    Nutzer können bei Google anfordern, dass Links nicht in Suchergebnissen auftauchen, wenn man denn einen triftigen Grund dafür hat, dass die Ergebnisse nicht mehr auftauchen sollen. Ein EU-Ding, das Frankreich 2015 gerne auf die ganze Welt ausgedehnt hätte, Google ging seinerzeit aber dagegen vor.

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