Ebay Artikel angeblich Defekt

Diskutiere und helfe bei Ebay Artikel angeblich Defekt im Bereich freie Fragen im SysProfile Forum bei einer Lösung; Ich weiß jetzt nicht, in welchem Bereich ich dieses Thema eröffnen soll - deswegen einfach mal hier. Folgendes Problem: Am 26.6 habe ich eine... Dieses Thema im Forum "freie Fragen" wurde erstellt von sLiX, 18. Juli 2012.

  1. sLiX
    sLiX AMD Hater
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    Ich weiß jetzt nicht, in welchem Bereich ich dieses Thema eröffnen soll - deswegen einfach mal hier.

    Folgendes Problem:

    Am 26.6 habe ich eine Fritzbox auf Ebay verkauft.
    Am 14.7 hat mich der Käufer angeschrieben, dass die Fritzbox angeblich defekt sei.
    Und am 18.7 (heute) hat der Käufer einen Fall wegen Unstimmigkeit bei Ebay eröffnet.

    Was soll ich jetzt machen? Kenne mich absolut nicht aus.
    Mir stehen folgende Möglichkeiten zur Auswahl:

    - Dem Käufer den vollen Verkaufsbetrag zurückerstatten (Wunsch des Käufers)
    - Dem Käufer einen Teilbetrag zurückerstatten
    - Nachricht an den Käufer
    - Fall an Ebay Kundenservice übergeben (dieser entscheidet womöglich gegen den Verkäufer)

    Da der Käufer sich erst knapp 3 Wochen nach erhalt der Ware gemeldet hat, sehe ich es nicht ein, ihm den kompletten Betrag zurück zu erstatten zumal es sich um eine Privatauktion handelte. Rückgabe daher ausgeschlossen.

    Der Käufer konnte mir desweiteren nicht beweisen, dass der Artikel bereits vor der Übergabe an DHL defekt war. Bei mir funktionierte er 100%ig noch.
    Streitbetrag sind 80€.

    MfG
     
    #1 sLiX, 18. Juli 2012
    Zuletzt bearbeitet: 18. Juli 2012
  2. Bullet572
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    Hast du Zeugen dafür, dass die Box definitiv funktionierte?

    Wenn ja, dann hast du im Grunde nichts zu befürchten, wenn du keine Zeugen haben solltest, ist es schwer sich gegen so einen Fall zu wehren. Du kannst höchstens sagen, dass der Käufer sämtliche Versandkosten tragen muss. Wenn das Gerät dann widerum doch funktionieren sollte, wenn du es zurück hast, dann ist es Betrug seitens des Käufers, weil es bei privaten Auktionen oder Verkäufen im Allgemeinen keinerlei Rückgaberecht gibt. Soll heißen du kannst grundsätzlich auch sagen, hat der Käufer Pech gehabt, aber wenn du das tust, solltest du nachweisen können, dass das Gerät einwandfrei funktionierte!
     
    #2 Bullet572, 18. Juli 2012
  3. sLiX
    sLiX AMD Hater
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    Ja, ich habe einen Zeugen. Habe die Box im Auftrag meines Großvaters verkauft. Die Box funktionierte einwandfrei.

    Habe auch gelesen, dass es eine Masche sein könnte. Der Käufer meldet den Artikel als defekt und schickt mir eine defekte Box. Meine intakte Box behält er natürlich.
     
    #3 sLiX, 18. Juli 2012
    Zuletzt bearbeitet: 18. Juli 2012
  4. Unregistriert
    Unregistriert Gast
    ja aber der box steht ja der Wep Schlüssel also würdest sdu schon erkennen ob es sich um deine Box handelt.
     
    #4 Unregistriert, 18. Juli 2012
  5. sLiX
    sLiX AMD Hater
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    War ja nicht meine Box. Daher kenn ich den Schlüssel auch nicht auswendig. ^^
    Aber ich glaube mein Gerät hatte einen kratzer auf der Oberfläche.
     
  6. Bullet572
    Bullet572 Alter Hase
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    Du kannst eine Box resetten, womit alles weg ist, was eingetragen war. Einzig die Seriennummer bleibt gleich, aber womit willst du die vergleichen, wenn dir der Käufer gleichzeitig auch den Karton der defekten Box mitschickt.

    Tatsache ist, du hast so wie es aussieht einen Zeugen für die einwandfreie Funktion, womit der Käufer nachweisen muss, dass du vorsätzlich gehandelt hast, als du eine scheinbar defekte FritzBox verkauft hast. Du übernimmst eben keinerlei Garantie für Schäden, die bspw beim Transport passieren. Wie gesagt, wenn du nachweisen kannst, dass das Gerät bei dir funktionierte, hast du nichts zu befürchten!
     
    #6 Bullet572, 18. Juli 2012
  7. sLiX
    sLiX AMD Hater
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    Den Karton erkenne ich problemlos wieder. Der hat nämlich einige risse.

    Aber wie soll ich das denn nachweisen dass die Box wirklich funktionierte? Habe ja kein Video aufgenommen wie ich mit der Box ins Internet gehe oder so..
     
  8. viper
    viper Wandelnde HDD
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    würde den artikel nach 3 wochen definitiv nichts zurücknehmen. wer weiß schon, was die person da mit der fritzbox angestellt hatte ...

    zum thema beweise:

    lass deinen opa als "zweite" person unterschreiben, dass die fritzbox funzte + deine unterschrift und das passt dann.
     
  9. sLiX
    sLiX AMD Hater
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    Wo unterschreiben lassen? Du meinst jetzt so ein Blatt auf dem ich (wir) versichern, das die Box funktionierte?

    Ich habe dem Käufer jetzt mal eine Email geschrieben.

    Das hat er Ebay bereits mitgeteilt:

    Das hat uns der Käufer bisher mitgeteilt:
    Dem Käufer zufolge weicht der Artikel erheblich von Ihrer Beschreibung ab.
    Der Käufer hat versucht sich mit Ihnen in Verbindung zu setzen.
    Der Käufer hat am 26. Jun. 2012 bezahlt.
    Der Käufer hat Kontakt mit Ihnen über Ihre E-Mail-Adresse aufgenommen.
    Der Käufer hat keine Antwort erhalten.
    Der Käufer erwartet, dass Sie das Problem lösen.
    Der Artikel weist keine sichtbaren Schäden auf, funktioniert aber nicht.

    Ergänzende Angaben:
    "Fritz!Box ist defekt Verkäufer meldet sich jetzt nicht mehr"

    Dass ich ihm nicht antworte, ist schlichtweg gelogen. :grrrrrr:
     
  10. viper
    viper Wandelnde HDD
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    Genau.

    Jop, mal sehen was der VK antwortet ...
     
  11. "der namenlose"
    "der namenlose" Gast
    lege den fall aus deiner sicht dar, (evtl sogar mit der mail die du ihm geschrieben hast, inkl. datum)
     
    #11 "der namenlose", 18. Juli 2012
  12. sLiX
    sLiX AMD Hater
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    Also soll ich den Fall an den Kundenservice von Ebay geben? Und denen so gut und genau wie möglich meine sicht der Dinge darstellen?
     
  13. Morgoth
    Morgoth BIOS-Schreiber
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    Der Knackpunkt an der Ganzen Sache ist: Wie sah die Auktion aus? Was stand genau drin?

    - wird eine Gewährleistung nicht ausgeschlossen, haftet man dafür
    - wird etwas formuliert wie "100% funktionstüchtig" ist ein Gewährleistungsausschluss unwirksam
    - wird ein Mangel verschwiegen haftet man auf jeden Fall (wer dann die Nachweispflicht hat, weiß ich leider nicht, ich tippe aber auf den Käufer (bei privat))

    Nach drei Wochen hat der Käufer aber wohl auch schlechte Karten, da Mängelrügen unverzüglich zu erfolgen haben.

    Aber wie gesagt: alle Für und Wider sind hier rein spekulativ ohne die Auktion gelesen zu haben.
     
  14. sLiX
    sLiX AMD Hater
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    Hallo,

    ich verkaufe hier einen neuwertigen AVM Fritzbox WLAN 7270 Router. Das Gerät ist in tadellosem Zustand und voll funktionstüchtig.

    (Routerdaten)
    .
    .
    .

    Privatverkauf - daher keine Gewährleistung und Garantie.
     
  15. Morgoth
    Morgoth BIOS-Schreiber
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    Und da hakt es schon:

    Du garantierst oben die Funktion und schliesst sie unten wieder aus. Das geht leider nicht, soweit ich weiß. Da ist der Käufer leider im Recht. Wenn es eine Masche ist, dann genau auf dem Unwissen des Durchschnitts-eBayers aufgebaut. (Allerdings wäre das schon ein großes Risiko für einen potentiellen Betrüger, da er davon ausgehen muss, dass auch viele bis alle der Artikel funktionieren).
     
Thema:

Ebay Artikel angeblich Defekt

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