Frage zu DigiCam Garantiefall

Diskutiere und helfe bei Frage zu DigiCam Garantiefall im Bereich Unterhaltungselektronik im SysProfile Forum bei einer Lösung; Also ein Bekannter von mir hat sich irgendwie nen gebrochenes LCD Display eingefangen. Er meint er hätte die Cam weder runtergeschmissen noch unsanft... Dieses Thema im Forum "Unterhaltungselektronik" wurde erstellt von Cyborg, 26. April 2007.

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  1. Cyborg
    Cyborg Computer-Experte
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    Also ein Bekannter von mir hat sich irgendwie nen gebrochenes LCD Display eingefangen. Er meint er hätte die Cam weder runtergeschmissen noch unsanft behandelt. Nachdem er es eingeschickt hat, bekam er die Antwort: "Selbstverschulden - 30 € für die Reparatur".
    Nach meinen BGB Kenntnissen liegt die Beweislast in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer. Sprich, dieser muss nachweisen, dass das Gerät beim Gefahrenübergang nicht defekt war.
    Nun stellt sich die Frage, trifft das jetzt auch für die DigiCam zu, oder handelt es sich hier um eine extra Wurscht.

    Hab meinem Bekannten erstmal geraten die 30 € nicht zu zahlen und stattdessen auf Nacherfüllung mit ner 2 Wochen Frist zu bestehen.

    Kennt sich da jemand bissel aus ?
    bitte jetzt keine Paragraphen oder so raussuchen, die kenn ich selber ^^
    mich würde es halt nur interessieren, obs da spezielle Fälle gibt, für zb DigiCams. Hab auch in ein paar Foren gelesen, dass sich die Hersteller bei nem gebrochenen LCD Bildschirm weigern zu Reparieren. (auf ihre Kosten)

    Danke schonmal, wenn jemand da was zu beitragen kann :)
     
  2. Spacerat
    Spacerat ٩(̾●̮̮̃̾•̃̾)۶ /dev/null
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    er müsste beweisen dass es ein unfall war, das sollte i.d.R. helfen, dass der Hersteller die Kamera repariert.
    Evtl. übernimmt es auch die Versicherung (hoffentlich ist er versichert), das müsste man mal mit denen dann abklären. Oder suchst halt nen Bekannten von euch, der dann sagt, dessen Hund wars. Im Handygeschäft hab ich sowas häufiger erlebt und es hat immer gefruchtet ;)
    Ist zwar nicht der eleganteste und legalste Weg... ;D
     
  3. bernd das brot
    bernd das brot The real RocknRolla
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    da wird der hersteller aber gegenhalten und dann braucht nen gutachten oder sonnst was und das wegen 30€ ? zahl und gut ist vorallem kann so ein display nicht von selbst brechen es war 100% eigenverschulden oder eben schon von anfang an da aber dann würde es unter das 14tage rückgaberecht fallen

    ach ne caunce hättest du wenn du nachweisen könntest das lcd auch schon mal einfach so brechen ohne fremdeinwirkung das dürfte aber nicht leicht werden ^^
     
    #3 bernd das brot, 26. April 2007
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