Deutsches Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist laut EuGH unzulässig

Diskutiere und helfe bei Deutsches Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist laut EuGH unzulässig im Bereich User-Neuigkeiten im SysProfile Forum bei einer Lösung; Deutsches Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist laut EuGH unzulässig Im Wesentlichen wurde es durch große Verlage, federführend war damals die... Dieses Thema im Forum "User-Neuigkeiten" wurde erstellt von NewsBot, 12. September 2019.

  1. NewsBot
    NewsBot PCGH-News
    Registriert seit:
    27. August 2008
    Beiträge:
    153.564
    Zustimmungen:
    12

    Deutsches Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist laut EuGH unzulässig

    Im Wesentlichen wurde es durch große Verlage, federführend war damals die Axel Springer SE, auf den Weg gebracht, um Google Geld zu entlocken. Man wollte für Artikelauszüge bei Google News Geld sehen.

    Deutsches Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist laut EuGH unzulässig
     
Thema:

Deutsches Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist laut EuGH unzulässig

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden