Corona-Warn-App 2.9: Veranstalter können Gäste im Auftrag des Gesundheitsamtes warnen

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    Corona-Warn-App 2.9: Veranstalter können Gäste im Auftrag des Gesundheitsamtes warnen

    Veranstalter können Gäste nun im Auftrag des Gesundheitsamtes über die Check-in-Funktion warnen. Das geschieht also dann quasi in Vertretung für eine positiv getestete Person, die am jeweiligen Event teilgenommen hat, aber nicht über die Warn-App eingecheckt gewesen ist.

    Corona-Warn-App 2.9: Veranstalter können Gäste im Auftrag des Gesundheitsamtes warnen
     
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