Bundesnetzagentur stellt Unterversorgung mit Telekommunikationsdiensten fest

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    Bundesnetzagentur stellt Unterversorgung mit Telekommunikationsdiensten fest

    Nach dem Telekommunikationsgesetz hat jeder Bürger einen Rechtsanspruch auf Versorgung mit einem Mindestangebot an Sprachkommunikation, also Telefon, und einem schnellen Internetzugangsdienst für eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe.. .

    Bundesnetzagentur stellt Unterversorgung mit Telekommunikationsdiensten fest
     
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Bundesnetzagentur stellt Unterversorgung mit Telekommunikationsdiensten fest

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