Beschwerde über Bewertung

Diskutiere und helfe bei Beschwerde über Bewertung im Bereich News & Bugs zu SysProfile im SysProfile Forum bei einer Lösung; Hallo , Der Account Besitzer ist Beweispflichtig, das heißt das Er/Sie den Beweis erbringen muss, Wenn ich mich Recht entsinne, gilt in... Dieses Thema im Forum "News & Bugs zu SysProfile" wurde erstellt von finado, 9. Februar 2009.

  1. Poulton
    Poulton MMX detected
    Registriert seit:
    11. November 2008
    Beiträge:
    5.419
    Zustimmungen:
    344
    1. SysProfile:
    46152
    2. SysProfile:
    131780

    Wenn ich mich Recht entsinne, gilt in unserem Staate immer noch die Unschuldsvermutung. Sprich das jeder Mensch dem eine strafbare Handlung unterstellt wird bzw. die unter seinen Namen begangen wurde, solange als Unschuldig gilt, bis seine Schuld durch die Ermittlungsbehörden eindeutig bewiesen ist.
    Wäre ja noch schöner, wenn der Angeklagte alle Beweise erbringen müsste. Damit stünden Willkür Tür und Tor offen.
     
  2. Cybercop
    Cybercop PC-User
    Registriert seit:
    19. September 2008
    Beiträge:
    26
    Zustimmungen:
    0
    Name:
    Jörg


    In so einen Fall ist es leider nicht anders.
    Das regelt bei Account das Onlinerecht.
    In anderen Strafverfahren ist es genau anders rum.
    Hat also nix mit Willkür zu tun.
    Sondern mit bestehenden Recht :)

    mfg:)
     
  3. tor123
    tor123 Wandelnde HDD
    Registriert seit:
    5. Januar 2007
    Beiträge:
    3.064
    Zustimmungen:
    101
    1. SysProfile:
    22736
    Wieso muss ich beweisen, dass da zwar mein Name steht, ich es aber nicht gewesen bin?
    Das würde heißen, dass ich um Herausgabe der IP bitten müsste, damit ich anhand dieser meine Unschuld beweisen muss.
    So wie ich das sehe, ist es doch so, dass der Kläger (bzw. Anwalt, Staatsanwalt) das macht oder sehe ich das falsch?
     
  4. mitcharts
    mitcharts Wandelnde HDD
    Registriert seit:
    23. Januar 2007
    Beiträge:
    11.682
    Zustimmungen:
    551
    @cybercop
    Art. 11 Abs. 1 der UN-Menschenrechtscharta:
    oder

    Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention:
    Dieses Menschenrecht gilt in jedem Strafverfahren!

    Und das Online-Recht ist ja nur ein Überbegriff ... darunter fallen die verschiedensten Arten von Straftaten und die jeweiligen Gesetze und Verordnungen!
    Welche da wären:
    BGB, UrhG, KUG, UWG, StGB, MarkenG, TMG, DBSG, EGBGB, CISG, EuGVVO, JMStV, TKG, IuKDG, RGebStV, RFinStV

    Links/Quellen:
    http://www.netlaw.de/gesetze/index.htm
    http://de.wikipedia.org/wiki/Internetrecht
    http://www.online-recht.de/vorlink.html?Gesetzeneu

    Aber das sollte dir ja alles bestens bekannt sein!

    Und mir ist nicht bekannt, dass eines dieser Gesetze oder Verordnung die Unschuldsvermutung aushebelt!

    Wink mit dem Zaunpfahl:
    Bundesinnenminister Schäuble will Grundsatz der Unschuldsvermutung aushebeln
    (die Nachricht ist von 2007!; Schäuble ist damit nicht durchgekommen)

    Zum Fall von Finado:
    Ich könnte mir in diesem Falle vorstellen, dass man im ersten Schritt an den Betreiber von SysProfile herantritt und ihm den Fall vorlegt und die spezifische IP verlangt. Mit dieser geht man dann zum Provider um den Anschlussinhaber zu ermitteln und so weiter ...
     
    #49 mitcharts, 2. April 2009
    Zuletzt bearbeitet: 3. April 2009
  5. Cybercop
    Cybercop PC-User
    Registriert seit:
    19. September 2008
    Beiträge:
    26
    Zustimmungen:
    0
    Name:
    Jörg
    Nun das eine hat doch mit dem anderen nix zu tun.
    Wenn ein fremder account besitzer mit deinem PC in's internet geht und scheisse baut , ist immer der Pc BESITZER dran .. nicht der jenige der be dir am PC war.
    Du als Beschuldigter müsstest dann Beweisen das du es nicht gewesen bist obwohl es deine IP war die zu deinem Rechner geführt hat.
    Kannst du das nicht wird es eng um das gegentei zu beweisen.
    Denn ein Beweis für deine schuld hätte man ja .. die IP
    Das war auch damit gemeint wo ich schrieb das ein Account Besitzer Beweispflichtig ist.
     
  6. mitcharts
    mitcharts Wandelnde HDD
    Registriert seit:
    23. Januar 2007
    Beiträge:
    11.682
    Zustimmungen:
    551
    Hast du das auch beachtet?
    Scheint mir nicht so ...

    Wenn zu besagtem Zeitpunkt jemand anderes den Account genutzt hat, muss bzw. kann auch eine andere IP (sprich ein anderer Rechner) genutzt worden sein. Stichwort "Hacking", aber es kann ja
    Somit ist es unabdingbar zunächst die Logs von sysprofile für den spezifischen Zeitraum zu prüfen.
    Dann erst ist ersichtlich wer genau (IP) hinter der "Tat" (im Fall von Finado der beleidigende Beitrag an ihn) steckt.

    Es sind nicht die PC-Besitzer die dran sind, sondern die Anschlußinhaber! ;)
     
    #51 mitcharts, 30. April 2009
    Zuletzt bearbeitet: 30. April 2009
  7. tofische
    tofische Hardware-Wissenschaftler
    Registriert seit:
    27. Dezember 2007
    Beiträge:
    475
    Zustimmungen:
    22
    1. SysProfile:
    66117
    2. SysProfile:
    160061
    @mitcharts: Das stimmt nicht, man gilt zwar solange als Unschuldig bis die Schuld bewiesen ist, allerdings existiert eine Ausnahme und dreimal darfst du raten, wer wieder ein Sonderrecht hat?! Das Finanzamt und die Steuern, hier gilt man von vorne herein als Schuldig, bis man seine Unschuld bewiesen hat.
     
Thema:

Beschwerde über Bewertung

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden