5G: Bundesnetzagentur muss Frequenzvergabe wiederholen

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    5G: Bundesnetzagentur muss Frequenzvergabe wiederholen

    Die Bundesnetzagentur muss die Vergabe der 5G-Frequenzen aus dem Jahre 2019 wiederholen, da die Behörde mit ihrer Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert ist. Die damalige Vergabe der Frequenzen ist nichtig.


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5G: Bundesnetzagentur muss Frequenzvergabe wiederholen

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