Facebook: Bundeskartellamt darf Datenschutzbestimmungen berücksichtigen

Diskutiere und helfe bei Facebook: Bundeskartellamt darf Datenschutzbestimmungen berücksichtigen im Bereich User-Neuigkeiten im SysProfile Forum bei einer Lösung; Facebook: Bundeskartellamt darf Datenschutzbestimmungen berücksichtigen Das Verfahren vor dem EuGH geht zurück auf die Entscheidung des... Dieses Thema im Forum "User-Neuigkeiten" wurde erstellt von NewsBot, 4. Juli 2023.

  1. NewsBot
    NewsBot PCGH-News
    Registriert seit:
    27. August 2008
    Beiträge:
    174.874
    Zustimmungen:
    13

    Facebook: Bundeskartellamt darf Datenschutzbestimmungen berücksichtigen

    Das Verfahren vor dem EuGH geht zurück auf die Entscheidung des Bundeskartellamts in Sachen Meta (Facebook) aus dem Jahr 2019. Darin untersagte das Bundeskartellamt Meta per Verfügung unter anderem, Daten aus verschiedenen Quellen (Instagram, WhatsApp und Co) ohne Einwilligung der und Nutzer zusammenzuführen..

    Facebook: Bundeskartellamt darf Datenschutzbestimmungen berücksichtigen
     
Thema:

Facebook: Bundeskartellamt darf Datenschutzbestimmungen berücksichtigen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden