Sky: Anbieter darf vereinbartes Programmangebot nicht beliebig ändern oder einschränken

Diskutiere und helfe bei Sky: Anbieter darf vereinbartes Programmangebot nicht beliebig ändern oder einschränken im Bereich User-Neuigkeiten im SysProfile Forum bei einer Lösung; Sky: Anbieter darf vereinbartes Programmangebot nicht beliebig ändern oder einschränken Entsprechende Klauseln in den Abo-Bedingungen des... Dieses Thema im Forum "User-Neuigkeiten" wurde erstellt von NewsBot, 6. März 2019.

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    Sky: Anbieter darf vereinbartes Programmangebot nicht beliebig ändern oder einschränken

    Entsprechende Klauseln in den Abo-Bedingungen des Pay-TV-Anbieters sind unwirksam. Dies gab der Bundesverband Verbraucherzentrale bekannt, nachdem man vor dem Landgericht München I nach einer Klage gegen Sky gewonnen hatte..

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