Neufahrzeuggarantie wer ist im recht?

Diskutiere und helfe bei Neufahrzeuggarantie wer ist im recht? im Bereich Archiv im SysProfile Forum bei einer Lösung; Hallo liebe Communty, ich hätte da mal eine frage! Habe mir am 16.01.2007 einen neuen Roller gekauft! Jetzt nach ungefähr einem 1 1/4 Jahr rostet der... Discussion in 'Archiv' started by PHOENIX, Jun 17, 2008.

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  1. PHOENIX
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    Hallo liebe Communty,

    ich hätte da mal eine frage!
    Habe mir am 16.01.2007 einen neuen Roller gekauft!
    Jetzt nach ungefähr einem 1 1/4 Jahr rostet der Auspuff und ich würde gerne die Garantie beanspruchen, denn

    ZITAT AUS GRANTIEEHEFT:

    Korrosion oder Oxidation an Rahmen, Schrauben , Auspuffanlagen und allen anderen behandelten oder unbehandelten Metalloberflächen
    (gegen Durchrostung gewährt Peugeot Motocycles S.A. eine Garantie von 2 Jahren)


    laut dieser Aussage gibt es also kein Problem. Nur gibt es da einen Hacken an der Geschichte! Etwas weiter vorne im Garantieheft stehen die bedingungen für die Garantie.

    ZITAT:

    Die erste Inspektion nach 3 Monaten oder 500 km wurde in der Werkstatt eines offiziellen Peugeot - Motocycles-Vertriebspartners durchgeführt.


    Dies ist leider nicht der fall.:confused:

    Ich meine mich aber daran errinnern zu können das ich vor einigen Monaten einen bericht im Fernsehn gesehen habe, das der Händler nicht mehr auf die erste oder Regelmäßgie Inspektion die Garantie verfallen lassen darf!


    Nun würde ich gerne von euch wissen ob ihr genauere Informationen habt!

    Mfg Lukas
     
  2. mariobrand0
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    Soviel ich weiß entfällt die Garantie wenn man den Service nicht macht.

    Notfalls, fährst einfach in den Laden wo du sie gekauft hast, und fragst nach ob das noch unter Garantie zu machen geht oder nicht.
    Wenn nicht, dann würde ich eventuell gleich einen vernickelten Auspuff nehmen, da die nicht anfangen zu Rosten
     
    #2 mariobrand0, Jun 17, 2008
  3. PHOENIX
    PHOENIX Computer-Genie
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  4. Bensenn
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    Steht aber nur was von Gebrauchtwagen. Aber die Garantie ist ja grundsätzlich freiwillig, kann also auch an eine Bedingung geknüpft sein. Aber frag' lieber einfach mal nach, oft sind die Händler ohnehin sehr kulant, auch wenn man nicht beim Service war. Fragen kostet ja nichts.
     
  5. Schweini
    Schweini Wandelnde HDD
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    Diese Garantie kann der Hersteller/Händler in dem Fall verweigern. Frag dann wenigstens nach Kulanz, also kostenloser Einbau und Entsorgung.

    Der Händler leitet die Garantie an den Hersteller weiter. Sind die Daten nicht mehr Garantietauglich, lehn Peugeot ab. Das hat nix mit dem Händler zu tun. Fehlt die Wartung, ist der KM Stand oder sonstwas nicht okay, kann auch der Händler nix mehr machen. Dann musst Du einen Kulanzantrag stellen (lassen).

    Kurz: Red mit dem Händler mal.

    PS: Auspuff ist eigentlich immer ausgeschlossen, da Verschleißteil. Dann haste rechtlich null Chance.
     
    #5 Schweini, Jun 17, 2008
Thema:

Neufahrzeuggarantie wer ist im recht?

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