Unterhaltsberechtigt ?

Diskutiere und helfe bei Unterhaltsberechtigt ? im Bereich Archiv im SysProfile Forum bei einer Lösung; Moin Leutz, Ich überlege mit meiner Freundin zum Studienbeginn zusammen zu ziehen. Jetzt ist das ja immer so eine Geldsache. Deshalb stellt sich mir... Dieses Thema im Forum "Archiv" wurde erstellt von Cyborg, 8. April 2009.

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  1. Cyborg
    Cyborg Computer-Experte
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    Moin Leutz,

    Ich überlege mit meiner Freundin zum Studienbeginn zusammen zu ziehen.
    Jetzt ist das ja immer so eine Geldsache.
    Deshalb stellt sich mir die Frage:
    Was steht mir elterlicherseits zu ?

    Ich hatte mal bissel zu dem Thema gegooglet, bin aber auch nicht wirklich schlauer geworden.
    Laut Gesetzt soll man wohl ab dem 18. Lebensjahr wirtschaftlich Selbstständig sein und hätte keine Ansprüche mehr.
    Ist man jedoch in einem Ausbildungsverhältnis, so müsse man wieder von den Eltern unterstützt werden.

    Weiter hab ich gelesen, dass nach einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung ebenfalls die wirtschaftliche Selbstständigkeit vorausgesetzt wird.
    Bildet man sich jedoch weiter (Studium o.Ä.), hätte man wohl wieder Anspruch.

    Hier möchte ich nun ansetzen, da mich das etwas verwirrt.
    Ich bin 22 und habe bereits eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen und möchte nun unter die Studierenden gehen.
    Wohne zur Zeit noch bei meiner Mutter und bekomme auch noch Unterhalt von meinem Vater.

    Jetzt ist die Frage, wenn ich ausziehe, hab ich dann "Anspruch" auf Unterstützung von meiner Mutter ?
    Oder ist ihr das freigestellt, ob sie ich finanziell unterstützt ?!

    Vielleicht hat ja damit schon jemand Erfahrung gemacht und kann mir etwas dazu sagen :)
     
  2. McAtze
    McAtze Alter Hase
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    Soweit ich weiß, sind deiner Eltern unterhaltpflichtig wenn du eine Ausbildung/Studium machst bis zum 27. Lebensjahr.
    Am besten unverbindlich einen Familienanwalt fragen.

    Der liebe Friede willen, Empfehle ich darüber erst mit Mutter/Vater zu reden.
     
  3. tor123
    tor123 Wandelnde HDD
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    Allgemein hat McAtze recht
    Allgemein bekommst Du ja auch Bafög, sollten Deine Eltern unter der Obergrenze dafür liegen.
    Falls Deine Freundin einen normalen Job hat, ist sogar sie Dir gegenüber unterhaltspflichtig (weiß ich von einem Freund), da eheähnliche Gemeinschaft.
    Aber diese Aussage treffe ich als Rechtslaie.
    Hier kann/darf man Dir eh keine Rechtsberatung geben, von daher wendest Du Dich am Besten an jemanden, der dafür ausgebildet ist.;)
     
  4. GreyFoxX
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    Meines Wissens nach sind deine Eltern unterhaltsberechtigt, solange du das
    25.ste Lebensjahr noch nicht beendet und in deiner ersten Ausbildung bist.

    In deinem Fall (22 Jahre alt u. abgeschlossene Ausbildung) wäre es so, dass
    du im Falle eines avisiserten Studiums auf jeden Fall BaFög beantragen kannst,
    jedoch ist hier, anders als beim elternunabhängigen Schüler-BaFög, ganz
    entscheidend, wie gut deine Eltern verdienen, dann auch sie könnten in einem
    solchen Fall herangezogen werden.

    Dazu kommen auch noch andere Kosten, die du und deine Freundin auf keinen
    Fall unterschätzen sollten. Ich spreche hier von Miete, Energiekosten und den
    Lebenshaltungskosten. Nicht umsonst müssen heute viele Studenten nebenbei
    jobben, um sich, zusätzlich zur staatlichen Unterstützung, etwas nebenbei zu
    verdienen. Ausserdem ist es je nach Hochschule wichtig, sich mal bei sog.
    Studenten-Organisationen mal zu erkundigen, was es noch so an versteckten
    Kosten für den Studiengang gibt (Anschaffung von Lehrmitteln,
    Studiengebühren,etc.).

    Generell wäre es in deinem Fall aber auch schlau, sich vor Ort beim
    BaFög-Amt mal einen Termin zwecks Erörterung deiner Fragen geben zu
    lassen...

    Hoffe, du hast Glück bei deinem Unterfangen:)
     
  5. Cyborg
    Cyborg Computer-Experte
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    Danke erstmal für eure Antworten.

    Bafög bekomm ich leider nicht, dass weiß ich schon.
    Wegen den laufenden Kosten hab ich mich auch schon etwas schlau gemacht :)
    Deshalb ja auch meine Frage, was ich elterlicherseits erwarten "könnte", wenn ich ausziehe.

    Das mit der Unterhaltspflicht meiner Freundin hört sich ziemlich Interessant an. Wie wirkt sich das denn aus ?!
    Heißt das, dass meine Eltern mir doch nix mehr zahlen müssten ?
    Denn einen eigenen Job hat sie schon.

    Ist man denn in einem eheähnlichen Verhältnis, sobald man in einem Bett schläft und den gleichen Kühlschrank benutzt ?!
    Oder ist es vlt auch davon abhängig, ob wir beide im Mietvertrag stehen ?
     
  6. mitcharts
    mitcharts Wandelnde HDD
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    Geh zu den dafür zuständigen Anlaufstellen (Jugendamt, Familienanwalt, etc.) um deine Situation haarklein zu klären!

    Am Besten mit Familie und Freundin!
     
    #6 mitcharts, 9. April 2009
  7. Cyborg
    Cyborg Computer-Experte
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    Dann könn wa ja das Forum zu machen, oder ?! -.-

    Ich erwarte hier keine juristischen Antworten, denke aber schon, dass ich hier im Forum ein paar "gleichgesinnte" treffen könnte, die sowas eventuell schon durch haben und mir deshalb ein paar Tipps geben könnten, meinste nicht ?!
     
  8. mitcharts
    mitcharts Wandelnde HDD
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    Die Tipps beruhen dann aber nur auf Erfahrungswerten, welche nicht deine Situation widerspiegeln!

    Somit musst du letztenendes doch zum Jugendamt oder wohin auch immer du gehen magst.
     
    #8 mitcharts, 9. April 2009
Thema:

Unterhaltsberechtigt ?

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