Rechtsfrage

Diskutiere und helfe bei Rechtsfrage im Bereich Sonstige Komponenten im SysProfile Forum bei einer Lösung; Ich weiß nicht genau wo ich dieses Thema hinpacken soll also Poste ich es mal in "Sonsitges":p Also nehmen mir mal an ich kaufe mir bei einem... Dieses Thema im Forum "Sonstige Komponenten" wurde erstellt von Seb571, 4. April 2008.

  1. Seb571
    Seb571 Profi-Schrauber
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    Ich weiß nicht genau wo ich dieses Thema hinpacken soll also Poste ich es mal in "Sonsitges":p


    Also nehmen mir mal an ich kaufe mir bei einem OnlineShop (alternate,hoh,mindfactory,usw.) eine ATI 9600 für 20€......aber jetzt bekomme keine ATI vom dem OnlineShop zugeschickt sondern eine Geforce 9600GT die ja viel mehr Wert ist.

    Darf ich die 9600GT dann einfach weiter verkaufen oder muss ich z.b. 1.Woche warten und dann erst das machen was ich mit dem Produkt will....oder MUSS ich es melden?


    Freu mich über Idee Meinung;)
     
  2. -=kF=-
    -=kF=- Computer-Experte
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    Ok, dir oder einem bekannten ist es passiert.

    machmal ist es auch so, dass der Shop extra macht, wenn die eine nicht auf lager ist, so habe ich es mal gehört.

    Ich würde nichts sagen
     
  3. Seb571
    Seb571 Profi-Schrauber
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    Sebastian
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    ich könnte auch als Beispiel das holen.

    Asus M2N SLI Deluxe bestellt bekommen aber ein Samsung 226BW TFT
     
  4. bombe^
    bombe^ invader
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    Na wenn du anstatt nem Motherboard einen TFT bekommt (was schon ein sehr großer Fehler wäre der eigtl keinem Shop passiert) würde ich natürlich was sagen. Wenn ich aber anstatt ner Uralten Radeon 9600XT ne neue GeForce 9600XT bekomme, würde ich die natürlich behalten und ruhig sein. Ist es dir denn passiert oder fragst du hier nur rein Interesse halber? Würde sicherlich leichter fallen ne Antwort zu geben, wenn man genau weiß was Sache ist.
     
  5. Seb571
    Seb571 Profi-Schrauber
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    Sebastian
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    Also
    Bestellt: Seitenfenster für Case
    Bekommen: Server Board


    Edit:
    Seitenteil Wert 20€
    Server Board Wert 220€
     
  6. Delirium11
    Delirium11 Möchtegern-Schrauber
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    @-=kF=-: Ich weiß ja nicht wo du das gehört hast, aber es ist Schwachsinn. Kein Unternehmen schickt dir absichtlich eine Karte die 120-180€ kostet, wenn du eine für 20 bestellt hast. Die würden dir mitteilen, das deine nicht mehr verfügbar ist und dir eine vergleichbare anbieten, die aber nicht viel teurer ist. Hier handelt es sich um einen Kommissionsfehler.


    Also ich würde einfach nen bischen abwarten, wenn dies nicht hinbekommen das zu schicken was bestellt wurde ist das in erster Linie deren Problem. Schätze mal das ich so 30 Tage warten würde. Wo kein Kläger da kein Beklagter!

    Musst du selbst entscheiden.


    DIES IST WEDER EINE RECHTSBERATUNG NOCH EINE EMPFEHLUNG ZU HANDELN. ÜBERNEHME KEINE GEWÄHR, BESCHREIBE HIER LEDIGLICH WAS ICH TUN WÜRDE!!!
     
    #6 Delirium11, 4. April 2008
  7. Seb571
    Seb571 Profi-Schrauber
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    Sebastian
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    Ich glaube ich warte erst 1-2 Wochen und dann guck ich mal weiter^^
     
  8. bernd das brot
    bernd das brot The real RocknRolla
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    Hab das auchmal gehört da hat einer aus der AF einen Celeron bestellt und nen Q6600 bekommen, er hat ihn auch behalten und nichts ist passiert. Du bist sogar auf der sicheren Seite da du ja keinen Fehler gemacht hast, die haben dir was falsches geschickt, damit ist es praktisch dein Eigentum und solange du da keinen Plasma für 5000€ oder so bekommen hast werden die auch nichts machen, wäre einfach zu viel Aufwand.
     
    #8 bernd das brot, 4. April 2008
  9. Delirium11
    Delirium11 Möchtegern-Schrauber
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    Da ein Seitenteil in keinster Weise etwas mit nem Server Board zu tun hat war es garantiert keine Absicht! War wohl ne verwechslung.

    Jetzt kommts drauf an ob die das merken, wenn die nur mit Zetteln kommissionieren wirds wohl keiner merken, wenn die alle Barcodes zu den Bestellungen speichern, werden dies wohl bei der nächsten Überprüfung merken. Dann ist halt die Frage ob verjährt oder nicht und vor allem ob sich das bei dem Wert überhaupt vom Aufwand her für die lohnt da was zu machen, geh ich mal nicht von aus.

    Ansonsten musst du mal bei http://www.123recht.net/ suchen oder da im Forum posten unter Falschlieferung o.ä.

    DIES IST WEDER EINE RECHTSBERATUNG NOCH EINE EMPFEHLUNG ZU HANDELN. ÜBERNEHME KEINE GEWÄHR, BESCHREIBE HIER LEDIGLICH WAS ICH TUN WÜRDE!!!
     
    #9 Delirium11, 4. April 2008
  10. The_LOD2010
    The_LOD2010 Wandelnde HDD
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    Also auf www.bundesregierung.de kann man tiefe Blicke in das BGB werfen wo Kaufverträge abgehandelt werden. Daraus kann man in solchen Fällen einiges an Information gewinnen.
     
    #10 The_LOD2010, 4. April 2008
  11. GreyFoxX
    GreyFoxX Mental Upgrade 2.0 Beta
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    Also ich denke, dass das Einbehalten solcher Dinge dann in den Bereich der
    Unterschlagung fällt. Um jedwede Konsequenz zu vermeiden, würde ich der
    anstand halber das falsch erhaltene Teil dem Versender melden.
    Ansonsten kriegst du eventuell einen auf den deckel, da du nach einer
    gewissen Zeit ohne Rückmeldung davon ausgehen kannst, so den der
    versender seine Warenein-, und -Ausgänge regelmäßig prüft, dass man sich
    bei dir melden wird und dich auch fragen wird, warum du dich deinerseits bei
    Bemerken der Fehllieferung nicht gemeldet hast.

    AUCH DIES IST KEINERLEI VERBINDLICHE RECHTSBERATUNG!!!
     
  12. bombe^
    bombe^ invader
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    Und vielleicht ist der Shop ja so nennt und du bekommst nen Gutschein oder so wenn du denen meldest, dass du was falsches bekommen hast. Würden bestimmt die wenigstens tun.
     
  13. Null Bock
    Null Bock BIOS-Schreiber
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    ich denke auch spätestens bei der nächsten inventur werden die feststellen das sie eine ati 9600 zu viel und eine geforce 9600 zuwenig haben. ich denke es liegt als erstes am versender sich zu melden, fals sie bemerken das sie etwas falsch geliefert haben. die würden die falsch lieferung auch 100% kostenfrei wieder zurück holen. wenn ich was falsch geliefert bekomme was ich nicht will, oder was defekt ist mache ich theater drum. ich denke es ist ein sache des karakters das auch zu tun, wenn mir die falsch lieferung gut in den kram passt, und dann noch bei weitem den bezahlten wert überschreitet.
    mfg N.B.
     
    #13 Null Bock, 5. April 2008
  14. Stefan2410
    Stefan2410 Computer-Genie
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    Ich würde die Falschlieferung auch wieder zurückgeben und bin ebenfalls der Meinung wie GreyFoxX das agumentiert hat.
     
    #14 Stefan2410, 5. April 2008
  15. computer11
    computer11 Computer-Experte
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    Die Ware einpacken zurückschicken mit der Begründung, dass es falsche Ware ist, fertig. Wo ist da das Problem? Du wolltest ein Seitenteil, das hast immer noch nicht. Du hast dafür ein Server Board das du nicht wolltest.
    Tauscht die Hardware aus, dann hast du dein Seitenteil, der Onlineshop hat sein Server Board wieder und weil das ihnen "peinlich" sein wird, dass soetwas passiert ist bekommst noch nen Gutschein von 15 Euro. Danach seit ihr beide happy und brauchst kein schlechtes Gewissen zu haben.

    Jeder macht mal nen Fehler, da seit wenigstens ehrlich sonst könntet ihr Probs bekommen weil ihr euch nicht gemeldet habt und der Mitarbeiter bekommt en paar auf den Deckel weil er falsche Ware verpackt hat. Schlimm wär es, wenn der Mitarbeiter wegen soetwas seinen Job verlieren würde ... ein Arbeitsloser mehr ... wer zahlt? WIR die Leute die arbeiten. :great:
     
    #15 computer11, 5. April 2008
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