Rechtliches: Garantie und Gewährleistung

Diskutiere und helfe bei Rechtliches: Garantie und Gewährleistung im Bereich Probleme mit Hardware im SysProfile Forum bei einer Lösung; Ich hab mal ne Frage: Und zwar ist vor über einen Monat meine WD 2TB HDD kaputt gegangen! Die Platte ist genau 14Monate alt und würde bei Hoh.de... Dieses Thema im Forum "Probleme mit Hardware" wurde erstellt von HackerChris, 28. Juni 2011.

  1. HackerChris
    HackerChris Lebende CPU
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    Ich hab mal ne Frage: Und zwar ist vor über einen Monat meine WD 2TB HDD kaputt gegangen! Die Platte ist genau 14Monate alt und würde bei Hoh.de gekauft!

    Jetzt habe ich immer geglaubt, dass man lt. Gesetz 2 Jahre Gewährleistung beim Händler hat! Das hat bisher immer Funktioniert ... diesmal aber nicht!
    Zum Verständnis, in der Gewährleistung (6Monate i.d.R) muss der Hersteller/Händler beweisen, dass der Schaden vom Benutzer verursacht wurde, in der Garantie ist das genau umgekehrt!

    Ich bin auf die hoh.de Seite gegangen und habe auf der RMA-Seite gezeigt bekommen, dass man über den Händler (hoh.de) die RMA abwickeln soll! Komischerweise kam 1 Tag später eine Mail, dass ich mich direkt an WD wenden soll!
    Wie gesagt so getan ... steht ja auch auf der RMA-Seite, dass man einen 15€ Gutschein bekommt ... dann wären die Versand kosten wieder gedeckt, weil die 6,90€ versicherten Versand wollte mir WD nicht bezahlen .. zumindest habe ich nichts gefunden und unfrei das denen schicken ist nicht ^^
    Naja, nach dem Aufwand mit der WD Seite zurecht zu kommen sich da und da anzumelden, hab ich dann das Päckchen verschickt und 3 Wochen später wieder eine neue HDD erhalten ... so weit so gut!
    Dann wollte ich jetzt meinen 15€ Gutschein bei hoh.de einfordern, da ich ja die RMA-Abwicklung selber gemacht habe ... hab aber gerade ne Mail bekommen, dass ich man das nur in der Gewährleistung bekommt und eben nicht mehr in der Garantie! Steht ja dran, aber kann ich irgendwie nicht glauben ...

    Ich habe jetzt den ganzen Stress selber gemacht und muss dafür noch den Versand bezahlen!? Die Gewährleistung liegt doch laut deutschem Recht beim Händler und nicht Hersteller!?
    Ich kann es einfach nicht nachvollziehen ... die HDD geht kaputt, was ja schon mein Schaden ist, für den ich nichts kann ... und dann muss ich noch den RMA selber abwickeln und den Versand bezahlen, was wieder mein Schaden ist :p

    Hab ich was falsch gemacht?
    Oder verstehe ich da was falsch? :confused:

    (Nicht falsch verstehen, aber ich will nur Antworten von Leuten die sich 100% sicher sind, mit dem was sie schreiben. Mehr Gerüchte und Vermutungen brauche ich nicht, die finde ich im Internet zu genüge. Bitte eine Sachdienliche Diskussion) :)
     
    #1 HackerChris, 28. Juni 2011
    Zuletzt bearbeitet: 28. Juni 2011
  2. Coolman
    Coolman Lebende CPU
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    Das ist Falsch, der Händler hat nur eine Gewährleistung zu tragen die Gesetzlich in Deutschland 2 Jahre bei neuen Artikel vorgeschrieben ist, die Garantie vergibt nur der Hersteller, dass aber freiwillig ist und hier auch selber die Zeitdauer bestimmen kann. So hatte ich mal bei einer Samsung Festplatte eine Garantie Zeit des Händlers von 5 Jahren.

    In dieser Gewährleistungsfrist hätte dein Händler nur die Festplatte zum Händler eingeschickt und hätte hier nur als Mittelsmann fungiert. Bei einem Komplettsystem hingegen muss er in dieser Zeit auch nach dem Fehler suchen und auch durch Aus- und Einbau beheben.

    Wenn bestimmte Komponente eine längere Garantiezeit haben muss man sich meistens selbst darum kümmern, da der Händler über den 2 Jahren nichts mehr abwickeln muss.

    Der Händler muss auch keine Versandkosten übernehmen, wenn der Schaden nicht über ihm abgewickelt wird.

    Was jetzt bei dir genau war, kann ich dir auch nicht sagen, entweder hast du hier was falsch verstanden oder seine Anweisung war mit Absicht etwas verwirrend. Annehmen und den Garantiefall für dich abwickeln hätte er auf jedem Fall machen müssen.

    Gruß Coolman
     
    #2 Coolman, 28. Juni 2011
    Zuletzt bearbeitet: 28. Juni 2011
  3. HackerChris
    HackerChris Lebende CPU
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    Danke für die schnelle Antwort!
    Klar, hab Garantie mit Gewährleistung vertauscht ...

    So war es bei mir bisher immer ... hat mich auch gewundert, dass sich hoh.de das verweigert hat ...

    Jo, das hat der Wahrscheinlich auch gedacht :rolleyes:

    Na sehr schön ... war kann ich jetzt noch machen?
    War mit hoh.de bisher immer zufrieden, aber das ist ja schon echt dreist, wenn du das genauso siehst ...
     
    #3 HackerChris, 28. Juni 2011
  4. Coolman
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    Denke nicht dass du hier was machen kannst, höchstens mal anschreiben und auf Kulanz hoffen.

    Ich kenne diesen Händler nicht und wenn ich schlechte Erfahrungen machen, meide ich solche Händler.

    Hatte auch mal so ein Fall. Die Samsung Festplatte meines Sohnes ging nach einem Jahr kaputt und ich hatte die Rechnung leider verlegt. Atelco wollte hier 25 Euro nur für die Rechnungskopie haben. Natürlich sah ich nicht ein für ein Stück Papier soviel zu zahlen und kaufte meinem Sohn für 50 Euro in einem anderem Handel eine neue Festplatte, damit er weiter sein Rechner verwenden konnte.

    In der Zwischenzeit schrieb ich Samsung an und schilderte mein Problem. Laut Seriennummer bestätigten sie mir eine Restgarantie von 4 Jahren, gesamt waren es damals 5 Jahre Garantie.

    Ich bezahlte damals nur die Versandkosten zu Samsung-Kundendienst und bekam später dann eine neue Festplatte ohne Versandkosten.

    Anfang dieses Jahres musste ich Ramspeicher umtauschen, da diese nach 2Moante defekt waren, hier klappte es selbst mit einem Ebay Händler sehr gut und er schickte mir sogar schon neue, bevor ich die alten abgeschickt hatte.

    Gruß Gero
     
    #4 Coolman, 28. Juni 2011
    Zuletzt bearbeitet: 28. Juni 2011
  5. Black Biturbo
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    Ohne eine rechtsberatung machen zu wollen nur soviel: Der Händler ist dein ansprechpartner. Es stimmt zwar, dass sich die beweißlast nach 6 monaten umkehrt, jedoch ist dies bei einem HW artikel eher theoretischer natur. Der Händler muss erstmal dafür "gradesthen". Was er nachher mit seinem händler macht geht dich in so weit nichts an. Das Thema der Versandkosten ist allerdingts strittig - hier gibt es keine genaue reglung in dem fall. Wenn du allerdings einen falschen umgang ausschließen kannst, ist es sicher ein fall für die gewährleistung - und da ist und bleibt der händler ansprechpartner ( oder überleg es dir mal woanders: kaufst nen BMW und sollst dich nach nem halben jahr an münchen wenden - natürlich nicht). Dein kaufvertrag ist nicht mit WD oder sonst wem zustande gekommen, sondern mit dem besagten händler, der damit auch ALLE pflichten eines verkäufers trägt.

    Gruß
    BB
     
    #5 Black Biturbo, 28. Juni 2011
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Rechtliches: Garantie und Gewährleistung

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