3 Jahre Knast

Diskutiere und helfe bei 3 Jahre Knast im Bereich freie Fragen im SysProfile Forum bei einer Lösung; Kinoleinwand abgefilmt: Drei Jahre Haft für eine Raubkopie Hamburg - Ein Gericht im britischen Wolverhampton hat den 25 Jahre alten Philip D. zu... Discussion in 'freie Fragen' started by Unregistriert, Aug 22, 2014.

  1. Unregistriert
    Unregistriert Gast

    Kinoleinwand abgefilmt: Drei Jahre Haft für eine Raubkopie
    Hamburg - Ein Gericht im britischen Wolverhampton hat den 25 Jahre alten Philip D. zu einer Haftstrafe von 33 Monaten verurteilt. Der Richter sah es als erwiesen an, dass D. bereits kurz nach dem Kinostart eine illegale Kopie von "Fast and Furios 6" angefertigt und via Internet zigtausendfach verbreitet hat. Dem Filmverleih sei dadurch erheblicher Schaden entstanden.
    D. hatte den Film im Mai 2013 aus der letzten Reihe eines Kinos abgefilmt und die illegale Kopie ins Internet hochgeladen. Der Tageszeitung "Daily Mail" zufolge wurde diese Kopie 779.000-mal heruntergeladen. Das Filmstudio Universal Pictures schätzt den entstandenen Schaden auf 2,9 Millionen Euro.
    Gefasst wurde D. einem Bericht von "Sky News" zufolge, weil er sein Online-Pseudonym "Thecod3r", unter dem er das Video verbreitet hat, auch auf einer Dating-Website verwendete. Ein sogenanntes "Webwatch"-Team, das Universal Pictures zur Verfolgung von Raubkopien einsetzt, konnte ihn auf diese Weise schnell ausfindig machen.
    Quelle
    3 Jahre fürn miesen cam Rip,das ist echt heftig...
    779.000-mal heruntergeladen
     
    #1 Unregistriert, Aug 22, 2014
  2. appleagent
    appleagent Grünschnabel
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    Was die wohl vergessen ist, dass die Leute die sich nen cam Rip reinziehen bestimmt nicht ins Kino daddeln und sich dort ein Ticket kaufen wenns sie den Film nicht im Internet finden..
     
    #2 appleagent, Aug 22, 2014
  3. Kalkulon
    Kalkulon Grünschnabel
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    hahahaha sehr stark.
    ne mal im ernst,lächerliche gesetze die es (weltweit) in bezug auf raubkopien gibt,3 jahre für n 2h film ? sehr stark universal
     
    #3 Kalkulon, Aug 22, 2014
  4. filinta
    filinta Grünschnabel
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    Finde es auch sehr fragwürdig, dass wirtschaftlicher bzw. finanzieller Schaden in häufigen Fällen stärker bestraft wird, als physische oder psychische Schaden an Menschen oder auch Tieren.
    Naja...
     
  5. Unfailed
    Unfailed Grünschnabel
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    Der Mann hat nicht so sehr das Ticket gezogen, weil er den miesen Cam-Rip gemacht hat.
    Er hat Hotel Gitterblick bekommen, weil er die miesen Cam-Rips verkauft. Und nen Bonus wegen Idiotie vielleicht, weil er das auf FB gemacht hat, damit es schneller auffällt. ^^
     
    #5 Unfailed, Aug 22, 2014
  6. Shagal
    Shagal Gast
    Darum das der Vogel wohl ein Volliddi war gehts hier aber nicht, es geht darum das es immer schlimmer wird mit der Verbrüderung von Großkapital--Gesetzgeber und Justiz ! Jeder von Euch sollte das bei der nächsten Wahl bedenken, bei uns hier ist es keinen deut besser und wird täglich schlimmer. Seit dem Jahr 2000 wurden volkswirschaftlich gesehen : 22 Billionen Euro umverteilt--vom normal arbeitenden Bürger zum Großkapital. Die Zahlen wurden vom Magazin Monitor veröffentlicht. Das isses doch worum es hier geht, Arbeitslohn pro Std. € 6,50---eine DVD kostet €39,00 vovon der Künstler ca. 7,00€ erhält--der Rest verschwindet im Rachen des Großkapitals : Armes Deutschland ! im wahrsten Sinne des Wortes. Und wie sagte schon meine Oma selig: wer nicht teilen will, wird dazu gezwungen !
     
  7. blackbox032
    blackbox032 Grünschnabel
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    Empfehle dir dringend einen neuen Händler für deine DVD Käufe!!
    Außerdem solltest du Künstlerberater werden, wenn du 7€ pro Datenträger für die rausholen kannst

    Man muss auch nicht jeden Fall zum mega Politikum hochschaukeln.

    Hier geht es darum, dass ein Vollpfosten DVDs mit raubmordkopierten Material verkauft hat und zu doof war sich zu schützen.
    Und dat auch noch mit nem Cam-Rip
    Danach noch vor Gericht angeben und einen auf Robin Hood machen ist schon selten dämlich!!

    Das Strafmaß empfinde ich natürlich auch als völlig überzogen, vor allem wenn man es,
    wie von schon erwähnt, in Relation zu Gewaltverbrechen sieht.
    Leider steht nichts von eventl. vorhandenen Vorstrafen in der Quelle, dass würde einiges erklären...
     
    #7 blackbox032, Aug 22, 2014
  8. martensjojo
    martensjojo Grünschnabel
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    Wer direkt damit Profit macht und es verkauft (ich beziehe mich damit auf ein Post hier) gehört auch bestraft. Das schöne an Warez ist, dass alles kostenlos sein kann und der Profit freiwillig gegeben wird, durch den Kauf von Premiumaccounts, ansehen von Werbung ect. Aber wer das direkt verkauft und somit den Leuten das Geld aus den Taschen zieht, der hat es verdient bestraft zu werden. 3 Jahre erscheinen mir doch sehr hoch. Aber im Artikel steht leider nichts von Vorstrafen, außerdem werden vorallem in England hohe Strafen ergeben und danach 1/3 der Haftzeit wird man begnadig. Abschreckungsprinzip.

    Was falsch ist. Gerade durch schlechte Camrips werden mehr Leute ins Kino gelockt, weil sie den Film gut finden und dann im Kino gehen dafür, gibt zahlreiche Studien die das belegen. Es ist gratis Werbung.

    Völlig subtanzlose Behauptung, die einfach nicht stimmt.
     
    #8 martensjojo, Aug 22, 2014
  9. herbert-hugo
    herbert-hugo Grünschnabel
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    Ich glaube auch, das hier das Problem das Verkaufen bzw. das finanzielle Offerieren, welches sehr problematisch ist. Da verstehen die Behörden gar keinen Spaß. Und ab und an wollen die Behörden "an so einem armen Camripper..." auch ein Exempel statuieren. Siehe auch Umgang der Briten (Hacking) und Amis (Contentindustrieurteile und Hacking), da gehts mal schnell für 5 und mehr Jahre hinter schwedischen Gardinen.
     
    #9 herbert-hugo, Aug 22, 2014
  10. Einzeller
    Einzeller Gast
    Das "Webwatch"-Team musste wahrscheinlich dringend etwas abliefern. Irgendwie müssen die ihre Arbeitsplätze ja behaupten.

    Dafür gab und gibt es immer wieder kuriose Beispiele. Diese Aussage kann doch nicht dein Ernst sein??
     
    #10 Einzeller, Aug 22, 2014
  11. Kalkulon
    Kalkulon Grünschnabel
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    §177StGB:
    Spoiler (1) Wer eine andere Person
    - 1. mit Gewalt,
    - 2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
    - 3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
    (2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
    - 1. der Täter mit dem Opfer den Bei vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder
    - 2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.
    (3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
    - 1. eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
    - 2. sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder
    - 3. das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
    (4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
    - 1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder
    - 2. das Opfer a) bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.
    (5) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 3 und 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
    Zusammenfassung des ganzen:normale Vergewaltigung,Täter ist Ersttäter und begeht das ganze ohne mitgeführte Waffe: maximal 2 Jahre Zum Vergleich: §106UrhB
    Spoiler Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.
    Resümee hier: bis zu 3 Jahre nur für das kopieren einiger Filme,die danach nicht jahrelang zum Therapeuten müssen,Beziehungsängste und Zwangsneurosen haben,und für ihr Leben geprägt sind
     
  12. filinta
    filinta Grünschnabel
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    Naja ich weiß ja nicht. Möchte darüber auch gar nicht diskutieren, mein Vorredner hat schon zwei Auszüge aus dem StGB und dem UrhB jeweils gepostet
    und es ist keine Seltenheit, dass Vergewaltiger z.B. nicht verurteilt oder freigelassen werden. Ein Kim Schmitz dagegen ist der Staatsfeind Nr. 1.
     
  13. meiomei
    meiomei Grünschnabel
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    Die Höhe der Strafe ergibt sich hier mit Sicherheit durch sein negatives Verhalten und Uneinsichtigkeit nach seiner ersten Verhaftung in diesem Fall.Wer es so dermassen darauf anlegt es sich mit Justizia zu verscherzen brauch sich dann auch nicht wundern, wenn er die volle Breitseite bekommt! Da habe ich dann auch keine Mitleid, weil die Höhe dieser Haftstrafe auf persönlicher Dämlichkeit beruht.
     
  14. filinta
    filinta Grünschnabel
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    Klar, rede ihn und sein Verhalten auch nicht gut. Der allgemeine Sachverhalt sollte nur als Beispiel dienen.
     
  15. J.Schmidt
    J.Schmidt Grünschnabel
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    Ab nach Russland da hat er ruhe ^^

    Dummheit gehört bestraft aber 5Jahre ist überzogen aber so ist es halt auf der welt.
    Dann lieber Mord oder Vergewaltigen und auf dumm machen dann kriegst nichtmal 1Tag.
     
    #15 J.Schmidt, Aug 23, 2014
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