Nicht lebenswichtig: Ausfall des mobilen Internets rechtfertigt keine Entschädigung

Diskutiere und helfe bei Nicht lebenswichtig: Ausfall des mobilen Internets rechtfertigt keine Entschädigung im Bereich PCGH-Neuigkeiten im SysProfile Forum bei einer Lösung; Nicht lebenswichtig: Ausfall des mobilen Internets rechtfertigt keine Entschädigung Eine Smartphone-Nutzerin hatte auf eine Entschädigung von 570 Euro... Dieses Thema im Forum "PCGH-Neuigkeiten" wurde erstellt von NewsBot, 10. Juni 2017.

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    Nicht lebenswichtig: Ausfall des mobilen Internets rechtfertigt keine Entschädigung

    Eine Smartphone-Nutzerin hatte auf eine Entschädigung von 570 Euro geklagt, weil ihr Smartphone ausgefallen war und damit auch der Anschluss an das mobile Internet. Diese Klage wurde vom Landgericht Hagen abgewiesen. Solcherlei Ansprüche könne nur…


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