Bestellungen mit 15 Jahren

Diskutiere und helfe bei Bestellungen mit 15 Jahren im Bereich freie Fragen im SysProfile Forum bei einer Lösung; Ach und handelt er mit der Einwilligung seiner Eltern? Scheinbar nicht, demnach gilt §108 Abs 1! Solange seine Eltern diesen Vertrag nicht "genehmigen"... Dieses Thema im Forum "freie Fragen" wurde erstellt von deathadder3.5, 15. Juli 2011.

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  1. Bullet572
    Bullet572 Alter Hase
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    Ach und handelt er mit der Einwilligung seiner Eltern? Scheinbar nicht, demnach gilt §108 Abs 1! Solange seine Eltern diesen Vertrag nicht "genehmigen" ist diese Willenserklärung nunmal schwebend unwirksam, da er ohne deren Einwilligung handelt.
     
    #31 Bullet572, 19. Juli 2011
  2. Antulamatsch
    Antulamatsch BIOS-Schreiber
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    Nochmal:

    Abs. 1: Betrifft nur den Fall das eine Einwilligung des gesetzlichen Vertreters zwingend erforderlich ist -> "...ohne die erforderliche Einwilligung..."

    Beispiel: Ein Handy Vertrag den ein Elternteil mit unterschreiben muss oder die Eröffung eines Girokontos für einen 16 jährigen die ein Elternteil gegenzeichnen muss!

    Bei einem Kaufvertrag ist das fast immer nicht gegeben!

    P.S.: Wer Interesse an spannenden Rechtsdiskusionen hat, darf sich gerne für das kommende Semester einschreiben ;)
     
    #32 Antulamatsch, 19. Juli 2011
    Zuletzt bearbeitet: 19. Juli 2011
  3. Bullet572
    Bullet572 Alter Hase
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    Vergiss, es das bringt eh nichts. Du vertrittst deine Meinung und ich meine.

    In meinen Augen ist für diesen Kauf die Einwilligung der Eltern notwendig, was auch so im Gesetz steht, denn außerhalb des §110 ist diese Einwilligung nötig. Zudem wäre dieses ganze Thema viel einfacher, wenn er seine Eltern gefragt hätte ob sie einverstanden sind, denn wenn nicht besteht ihrerseits nach einem Kauf ohne deren Einwilligung, die Möglichkeit diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen.
     
    #33 Bullet572, 19. Juli 2011
  4. Antulamatsch
    Antulamatsch BIOS-Schreiber
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    Wie schon geschrieben: Es ist nicht wichtig wer Recht hat, sondern wer Recht bekommt ;)

    Persönlich finde ich ja, das er die Füße still halten und sich den Gedanken aus dem Kopf schlagen sollte. Seine Eltern werden schon gute Gründe haben, die durch sein Verhalten hier nur bestätigt werden.
     
    #34 Antulamatsch, 19. Juli 2011
  5. Bullet572
    Bullet572 Alter Hase
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    Na dann können wir uns darauf schonmal einigen, denn ich finde auch, dass er es lieber lassen sollte, wenn seine Eltern dagegen sind. Ich kann mir denken, dass das ein noch größerer Anreiz ist, das Netbook zu kaufen, aber seine Eltern haben nunmal bis zu seinem 18. Burzeltag die Entscheidungsgewalt, theoretisch könnten sie ihm das Netbook auch wegnehmen und bis er 18 ist in einem Safe einschließen. ^^ Mal übertrieben ausgedrückt.
     
    #35 Bullet572, 19. Juli 2011
  6. Antulamatsch
    Antulamatsch BIOS-Schreiber
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    Da hast du 100%ig Recht, auch wenn der Kaufvertrag rechtsgültig ist/wäre, können die Eltern natürlich über den Besitz des Kindes/Jugendlichen bestimmen, womit das Ganze ad absurdum geführt wird ^^
     
    #36 Antulamatsch, 19. Juli 2011
  7. Bullet572
    Bullet572 Alter Hase
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    So isses, also egal wie mans dreht und wendet, er hätte so oder so die Ar...karte wenn seine Eltern sagen, dass er das Teil nicht bekommt, egal ob sie den Kaufvertrag rückgängig machen oder es ihm schlichtweg wegnehmen.
     
    #37 Bullet572, 19. Juli 2011
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  8. viper
    viper Wandelnde HDD
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    das steht schon lange fest ^^

    ich bezweifle auch etwas, dass der TE sich hier nochmal melden wird ;)
     
  9. EyeForce
    EyeForce Computer-Guru
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    eyeforce
    mir gings hier eigentlich nich nur darum ob er wegen dem gesetzt darf oder nicht, sondern das ihm hier geholfen wird seine eltern zu umgehen.

    und wer sein kindanständig erzogen hat und er dann auch respekt hat dann geht er nach dem gesetzt der elten und net das was der staat da in sein dickes buch einträgt, schlieslich haben die eltern dich groß gezogen und nicht der staat....
     
  10. deathadder3.5
    deathadder3.5 Möchtegern-Schrauber
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    mir egal ich hab mir das teil bei ebay ersteigert ;) , kam gestern bei nem freund an, er hats mir heute gegeben :D
    also : Staat du kannst mich mal :)
     
    #40 deathadder3.5, 21. Juli 2011
  11. DasInselkind
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    Äääähhhhm,
    Du kannst ohne Kreditkarte bzw. ohne Girokonto auch auf Amazon bezahlen!
    Nur über nen Umweg, der nennt sich Paysafekarte.

    Du kannst dir bei Paysafecard im Shop einen Amazongutschein kaufen.
    Paysafecard bekommst du in Läden wo du auch Lottoscheine bekommst!
    http://www.paysafecard.com/de/bezahlen/sonstiges/

    Aber ich hätte das Notebook nicht gekauft.
    Den Ärger den du bekommst wenn du erwischt werden solltest, möchte ich nicht haben!
     
    #41 DasInselkind, 21. Juli 2011
    Zuletzt bearbeitet: 21. Juli 2011
  12. cracker
    cracker Wandelnde HDD
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    @DasInselkind: ja aber für ne paysafecard muss man theoretisch auch 16 sein um sie zu kaufen :D
     
  13. DasInselkind
    DasInselkind Aufsteiger
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    Die Leute die Lotto Läden betreiben achten auf sowas nicht :D
    Ich habe das auch mit Amazon noch nicht ausprobiert da ich immer meine Eltern frage wenn ich im Internet was bestelle, so wie es sich gehört.

    Aber Paysafekarten sind auch für Steam ganz praktisch!
     
    #43 DasInselkind, 21. Juli 2011
  14. cracker
    cracker Wandelnde HDD
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    ja.. ich hab auch geschrieben theoretisch :D

    ja paysafekarten hab ich auch öfter mal benutzt.. aber seit ich die KK von meinem bruder benutzen kann wenn ich ihm das geld wieder gebe isses praktischer :)
     
  15. sLiX
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    Bei Amazon kann man sogar Spiele ab 18 kaufen, auch wenn man nicht 18 ist.
    Hab mir am Release CoD7 gekauft und über meinen Vater bestellt (war einverstanden damit)
    Am Tag der Lieferung kam ich gerade aus der Schule und sah wie der Postbote das Luftpolsterpaket, das eigentlich nur gegen die Vorlage des Ausweises von meinem Vater abgegeben werden durfte in den Briefkasten steckte.
    Und Paysafekarten habe ich auch damals mit 15 schon kaufen dürfen ;).

    MfG
     
Thema:

Bestellungen mit 15 Jahren

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