Fall Edathy: Gewaltaufrufe auf Facebook und Co. können strafbar sein

Diskutiere und helfe bei Fall Edathy: Gewaltaufrufe auf Facebook und Co. können strafbar sein im Bereich PCGH-Neuigkeiten im SysProfile Forum bei einer Lösung; Fall Edathy: Gewaltaufrufe auf Facebook und Co. können strafbar sein 04.03.2015 18:45 - Im juristischen Verfahren Edathy wurde eine Einstellung... Dieses Thema im Forum "PCGH-Neuigkeiten" wurde erstellt von NewsBot, 4. März 2015.

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    Fall Edathy: Gewaltaufrufe auf Facebook und Co. können strafbar sein

    04.03.2015 18:45 - Im juristischen Verfahren Edathy wurde eine Einstellung gegen Geldauflage in Höhe von 5.000 Euro vereinbart. Die Einstellung erfolgte auf Basis des § 153a StPO. Für den Staat ist der Fall damit erledigt. Nicht jedoch für manche Nutzer sozialer Medien?

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