Datenschutzbeauftragter: Whatsapp-Nutzung in der Regel rechtswidrig

Diskutiere und helfe bei Datenschutzbeauftragter: Whatsapp-Nutzung in der Regel rechtswidrig im Bereich PCGH-Neuigkeiten im SysProfile Forum bei einer Lösung; Datenschutzbeauftragter: Whatsapp-Nutzung in der Regel rechtswidrig Streng genommen ist die Nutzung des beliebten Whatsapp-Dienstes rechtswidrig.... Dieses Thema im Forum "PCGH-Neuigkeiten" wurde erstellt von NewsBot, 1. März 2018.

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    Datenschutzbeauftragter: Whatsapp-Nutzung in der Regel rechtswidrig

    Streng genommen ist die Nutzung des beliebten Whatsapp-Dienstes rechtswidrig. Diese Schlussfolgerung legte zumindest Thüringens Datenschutzbeauftragter Lutz Hasse in seinen Tätigkeitsberichten für 2016 und 2017 vor. Grund sei die ohne explizite…


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